EU-Diktatur

erschienen bei RADIO-UTOPIE

von Daniel Neun

Danke an Steffen

Das Interview vom CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer gestern im ZDF Heute Journal darf man sich wirklich nicht entgehen lassen. Es ist das Dokument einer dramatischen Machtdeflation des System Merkel, das keine Alternative mehr hat, als seinem Verfall entgegen zu sehen.

Horst Seehofer wirkt am Montag Abend regelrecht erschöpft. Er wirkt so erschöpft, daß er die üblichen Floskeln und Benimmregeln im Laufe des Interviews einfach beiseite wirft und einigermaßen frank und frei ausspricht, was er bezüglich der Situation der Union aus CDU und CSU denkt. Natürlich geht es dabei immer auch um die Situation des die eigenen Mitgliedsländer zerstörenden Staatenbundes “Europäischen Union”, als dessen Interessen-Proxy CDU und CSU (wiederum Teil der EU-”Europäischen Volkspartei”) agieren und dieser Funktion alle anderen politischen Inhalte untergeordnet haben, übrigens genauso wie alle anderen Bundestagsparteien als Teil ihrer EU-Einheitsparteien, “Sozialdemokratische Partei Europas, “Europäische Grüne Partei”, “Europäische Linke”, etc, (die “Europäische Piratenpartei” ist übrigens derzeit in Vorbereitung).

Seehofer fordert in dem Interview mit dem zunehmend fassungslosen Claus Kleber, der seine Chance auf das erste echte Interview seines Lebens wittert und auch nutzt, einen Sondergipfel der Leiter der Berliner Regierungsparteien CDU, CSU und FDP und versucht zuerst auch noch müde die eigenen Aussagen zu dementieren, nicht einmal mehr mit Merkel zu telefonieren, geschweige denn an Koalitionsausschüssen teilnehmen zu wollen. Dabei fragt man sich, ob der CSU-Vorsitzende nicht begreifen will oder kann oder schlicht so tut als wüsste er nicht, daß Madame Alternativlos im Kanzleramt mit Norbert Röttgen eine weitere Alternative zu sich abgeschossen hat.

Waren der Rücktritt des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), der Rücktritt des Bundespräsidenten Horst Köhler (CDU) und die Nominierung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) für das Bundespräsidentenamt im Sommer 2010 noch eine Rochade, meiner Einschätzung nach unter Einwilligung aller Beteiligten, so diente die Idee Norbert Röttgen als CDU-Landesvorsitzenden zum Spitzenkandidaten einer von Anfang an für die CDU verlorenen Wahl in NRW auszurufen, zu nichts als einer gezielten politischen Hinrichtung, mit der Win-Win-Strategie, im Falle eines Wahlsieges Röttgen wenigstens einvernehmlich nach Düsseldorf abzuschieben, wie Anfang 2010 den CDU-Ministerpräsidenten Günther Oettinger von Baden-Württemberg nach Brüssel.

Röttgen ließ sich, für mich wirklich unfassbar, auf diese eigene politische Hinrichtung ein, die in dem Augenblick begann, als er seiner Kandidatur in NRW zustimmte. Sein Konterversuch in letzter Sekunde, daß ja auch über Merkel und die Euro-Politik in NRW abgestimmt würde, mithin die Finanzdiktatur aus Deutschland über halb Europa, musste Röttgen dann auch noch zurückziehen. Ein Debakel.

Das Fazit der NRW-Wahl werden die Kollegen (die Strategen des Kanzleramtes) als einen Erfolg für Merkel darstellen. Sie hatte wieder einen Konkurrenten beiseite geschafft und sich selbst als Madame Alternativlos bewiesen.

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Erdmännchen erwache!

von Daniel Neun bei RADIO-UTOPIE

In aller Stille versuchen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU und CSU Artikel 93 Grundgesetz zu ändern. Es geht um das Klagerecht der Deutschen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Antrag wird morgen im Bundestag behandelt, ist aber auf der Parlamentsseite nicht eingestellt worden.

Auf der Tagesordnung des Bundestages findet sich für morgen, Freitag, 30. März, folgender Eintrag:

“Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93)
– Drs 17/… -”

Auf der “vollständigen” Tagesordnung des Bundestages für Mittwoch, Donnerstag und Freitag steht folgendes:

b) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)
> Drucksache 17/? <

Artikel 93 Grundgesetz:

(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;

2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;

2a. bei Meinungsverschiedenheiten, ob ein Gesetz den Voraussetzungen des Artikels 72 Abs. 2 entspricht, auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes;

3. bei Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder, insbesondere bei der Ausführung von Bundesrecht durch die Länder und bei der Ausübung der Bundesaufsicht;

4. in anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Bunde und den Ländern, zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist;

4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;

4b. über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 durch ein Gesetz, bei Landesgesetzen jedoch nur, soweit nicht Beschwerde beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann;

5. in den übrigen in diesem Grundgesetze vorgesehenen Fällen.

(2) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet außerdem auf Antrag des Bundesrates, einer Landesregierung oder der Volksvertretung eines Landes, ob im Falle des Artikels 72 Abs. 4 die Erforderlichkeit für eine bundesgesetzliche Regelung nach Artikel 72 Abs. 2 nicht mehr besteht oder Bundesrecht in den Fällen des Artikels 125a Abs. 2 Satz 1 nicht mehr erlassen werden könnte. Die Feststellung, dass die Erforderlichkeit entfallen ist oder Bundesrecht nicht mehr erlassen werden könnte, ersetzt ein Bundesgesetz nach Artikel 72 Abs. 4 oder nach Artikel 125a Abs. 2 Satz 2. Der Antrag nach Satz 1 ist nur zulässig, wenn eine Gesetzesvorlage nach Artikel 72 Abs. 4 oder nach Artikel 125a Abs. 2 Satz 2 im Bundestag abgelehnt oder über sie nicht innerhalb eines Jahres beraten und Beschluss gefasst oder wenn eine entsprechende Gesetzesvorlage im Bundesrat abgelehnt worden ist.

(3) Das Bundesverfassungsgericht wird ferner in den ihm sonst durch Bundesgesetz zugewiesenen Fällen tätig.

Dieser Verfassungsartikel regelt also das Recht jedes Staatsbürgers, sowie von Abgeordneten und Verfassungsorganen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verletzung des Grundgesetzes zu klagen und ist somit elementarer Bestandteil der Statik unserer Republik und ihrer Verfassung.

Weder die Parteien, die jetzt diese Verfassungsänderung versuchen, noch irgendein Organ von Informationsindustrie oder Staatspresse haben dazu bisher ein Wort verloren. Der Antrag ist bisher nirgends einsehbar, obwohl er morgen im Parlament behandelt werden soll. Ein Zusammenhang mit dem Versuch, den “Europäischen Stabilitätsmechanismus” ESM, sowie die Änderung des EU-Vertrags Artikel 136 nicht nur durch das Parlament, sondern auch an Karlsruhe vorbei zu bekommen, kann nicht ausgeschlossen werden.

13.50 Uhr

Wie uns berichtet wird, haben mehrere Quellen aus den betreffenden Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU und CSU inzwischen bekundet, nicht über die geplante Verfassungsänderung der eigenen Fraktionen informiert gewesen zu sein. Der unter Top 33 a+b angesetzte Antrag der Fraktionen wurde inzwischen von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzt.

Die “Deutschen Mittelstands-Nachrichten” bestätigten unseren Bericht und meldeten unter Bezug auf Verfassungsrechtler, daß es bei den betreffenden Antragsparteien Bestrebungen gibt, den Gang ans Karlsruher Bundesverfassungsgericht für Privatpersonen zu erschweren. Zweck sei, heisst es, die Überlastung des Gerichts einzudämmen. Zum Grund der Absetzung des Verfassungsänderungsgesetzes von der Tagesordnung erklärte die Pressestelle des Parlaments gegenüber den “Deutschen Mittelstands-Nachrichten”, daß “möglicherweise vorher noch weitere Beratungen notwendig seien”.

Auf Anfrage erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, auf Facebook, der mittlerweile abgesetzte Antrag habe eine Ergänzung von Artikel 93 Grundgesetz mit einem Absatz 4c gehabt, der “Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung für die Wahl zum Bundestag” möglich machen solle. Diese Darstellung wiederholte Beck auch auf seinem Twitter-Account.

Einen Grund für das ominöse Prozedere der versuchten Verfassungsänderung durch fast alle Fraktionen des Bundestages nannte Beck nicht. Ebenso wenig für die plötzliche Absetzung des Antrags nach dessen Bekanntwerden.

Quelle: RADIO-UTOPIE

FAZIT: Revolution von oben, oder?

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jo on März 13th, 2012

erschienen bei: WELTonline (!)

danke an Thomas

Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat. Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet. In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein.

Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit. Die Gesetze müssen der Wille aller Bürger sein. Wenn sie nicht das Volk unmittelbar durch Abstimmungen beschließt, müssen sie im Parlament (eingebettet in den öffentlichen Diskurs) beraten und beschlossen werden. Die meisten Rechtssätze, die in Deutschland gelten, sind aber von den exekutiven Organen der Union als Richtlinien und Verordnungen beschlossen worden, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Das Europäische Parlament hat nur begrenzten Einfluss auf diese Rechtsetzung, vor allem aber ist es kein wirkliches Parlament, das die demokratische Legitimation auch nur stärken könnte. Das Stimmgewicht seiner Wähler weicht krass voneinander ab. Die Rechtsetzung der Union kann nicht von den nationalen Parlamenten verantwortet werden, um dem demokratischen Prinzip zu genügen; denn deren Abgeordnete können die Unionspolitik schlechterdings nicht voraussehen. Das demokratische Defizit der Rechtsetzung der Union ist nicht behebbar.

Die Union hat, wie alle zentralistischen Bürokratien, ihre Befugnisse auf alle wirtschaftlich wichtigen Bereiche ausgedehnt, vielfach entgegen dem Text der Verträge. Das ist vor allem das Werk der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, welche die Verträge nicht etwa eng, wie es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, handhaben, sondern denkbar weit, oft ohne Rücksicht auf den Wortlaut, aber im Interesse der Integration. Verschiedentlich haben die Mitgliedsstaaten, die “Herren der Verträge”, Texte nachgereicht, um den “gemeinschaftlichen Besitzstand” zu festigen.

Die Judikatur der unmittelbaren Anwendbarkeit der Grund- oder Marktfreiheiten hat die an sich völkerrechtlichen Pflichten der Mitgliedsstaaten zu subjektiven Rechten der Unternehmen gewandelt, gewissermaßen zu Grundrechten. Das hat die Gemeinschaft der Sache nach schon 1963 zum Staat gemacht, ein Staat freilich ohne legitimierendes Staatsvolk. Die Mitgliedsstaaten haben sich gegen diesen Umsturz nicht gewehrt, auch nicht deren Gerichte. Seither ist der mächtigste politische Akteur der Europäische Gerichtshof. Sein Leitbegriff ist das Gemeinschaftsinteresse. Die Mitgliedsstaaten können ihre Interessen nur behaupten, wenn der Gerichtshof diese als zwingend anerkennt. Das tut er fast nie. Diese Judikatur hat die weitreichende Deregulierung erzwungen, auch der Daseinsvorsorge (Energie usw.). Der Wettbewerb soll Effizienz und Wohlstand steigern, wird aber von der Kommission ohne rechtsstaatsgemäßen Maßstab, meist im Kapitalinteresse administriert. Marktmächtige Oligopole sollen weltweit wettbewerbsfähig sein. Das Sozialprinzip hat keine Entfaltungschance mehr. Die Gerechtigkeit soll ausgerechnet der Markt herstellen – ohne soziale Ordnung ein globales Ausbeutungsszenario.

Das Herkunftslandprinzip, vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der Entdemokratisierung und Entmachtung der Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen, vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen.

Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu schließen. Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich “einheitliche Grundsätze” der “gemeinsamen Handelspolitik” gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muss der Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden.

Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos. Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird.

Die wettbewerbsverzerrende Währungsunion nimmt zudem den Euroländern die Hoheit über die Auf- oder Abwertung ihres Geldes, durch welche sie sich leistungsgerecht am Binnen- und am Weltmarkt behaupten könnten. Im Übrigen leistet Deutschland erheblichen finanziellen Transfer in die Euroinflationsländer, denen wiederum durch die notwendig undifferenzierte Währungspolitik der Europäischen Zentralbank die Wettbewerbsfähigkeit verloren geht.

Die Gewaltenteilung, welche gegen die übermäßige Machtentfaltung der Exekutive gerichtet ist, ist im Unionsstaat nicht verfasst, wenngleich der Vielheit der Mitgliedsstaaten gewisse machthemmende Wirkungen nicht abgesprochen werden können. Die eigentliche Macht haben außer den Staats- und Regierungschefs die Kommission und der Gerichtshof, beide ohne demokratische Legitimation. Im Gerichtshof judizieren Richter, von denen allenfalls einer eine mehr als schmale Legitimation aus seinem Land hat. Diese mächtigen und hoch bezahlten Richter werden ausgerechnet im Einvernehmen der Regierungen ernannt, auch nur für sechs Jahre, aber mit der Möglichkeit der Wiederernennung. Das schafft keine Unabhängigkeit. Einen größeren Tort kann man dem Rechtsstaat kaum antun, zumal diese Richter alle rechtlichen Grundsatzfragen für etwa 500 Millionen Menschen entscheiden. Der Grundrechteschutz leidet schwere Not, seitdem die Gemeinschaftsordnung unser Leben weitestgehend bestimmt. Seit seinem Bestehen hat der Gerichtshof, der, gedrängt vom Bundesverfassungsgericht, die Grundrechteverantwortung an sich gezogen hat, nicht ein einziges Mal einen Rechtssatz der Gemeinschaft als grundrechtswidrig erkannt.

Der Verfassungsvertrag, der in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert ist, den die Bundeskanzlerin als Ratspräsidentin aber wieder beleben will, hat den Wechsel der Union von der völkerrechtlichen Organisation, dem Staatenverbund, zum Bundesstaat mit fast allen existenziellen Staatsbefugnissen auch textlich vollzogen. Er benutzt die Sprache des Staatsrechts, nicht mehr die des Völkerrechts. Freilich wird die demokratische Legitimation, die nur ein existenzieller Staat, nämlich ein Staatsvolk, einer solchen Staatsgewalt geben könnte, nicht gestärkt, weil es das Volk “Europas” nicht gibt. Ohne Referenden aller beteiligten Völker kann ein europäisches Volk nicht entstehen. Diese Referenden aber fürchtet die “Elite” der Parteipolitiker, welche die Union führt, mehr denn je. Der Vertrag hat die Kompetenz-Kompetenzen der Union noch über die geltenden Generalklauseln hinaus ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können gar im vereinfachten Änderungsverfahren durch Europäischen Beschluss die Verfassung der “internen Politikbereiche” ganz oder zum Teil ändern, ohne dass der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssten. Betroffen wären die gesamte Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik, aber auch der “Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts”. Das ist der Versuch eines neuen Ermächtigungsgesetzes. Dass der Vertrag “in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr”, aber auch, um “einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”, die Todesstrafe wieder ermöglicht, ist kaum bekannt. Sonst hätten unsere Abgeordneten sicher nicht mit Begeisterung zugestimmt.

Wer das Recht verteidigen will, muss aus der Union ausscheiden. Das gäbe die Chance, durch neue Vereinbarungen eine Rechtsgemeinschaft zu begründen, ein europäisches Europa.

Der Autor ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Nürnberg-Erlangen

Quelle: WELTonline

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jo on Februar 15th, 2012

vielen Dank an Olga

Die ersten 3 Minuten dieses Videos sollte man gesehen haben. Michael O’Leary bezeichnet Brüssel als den Todesstern der Star-Wars-Trilogie und empfiehlt allen Politikern, besonders den Jungen, ihre Beine in die Hand zu nehmen und aus Brüssel und der EU-Diktatur zu fliehen. Die Gründe für die gegenwärtige Wirtschaftskrise seien in der EU-Führung zu finden..:


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jo on Februar 8th, 2012

Alexander gegen Darius - Mosaik aus Pompeji

eine Anmerkung von Johannes Löw

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Unlängst wartete ich auf die U-Bahn…

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In München wie in zahlreichen anderen Städten auch wird dem wartenden Fahrgast die Langeweile mit einer Infoscreen vertrieben. Viel Werbung. Ein bischen wer mit wem aus der Promiszene gerade gemeinsam ins Bettchen hüpft oder sich scheiden lässt. Und ab und zu eine Schlagzeile aus Politik und Wirtschaft dazwischen gestreut. In jüngerer Zeit am häufigsten, wo die CIA-Gründung Amnesty International oder die George „Hedgefond“ Soros-Stiftung Human Rights Watch arme Menschenrechte von brutalen Afrikanern oder fiesen Asiaten bedrängt sehen, bzw mit welchen Heldentaten das Dreamteam Hitlery & Obomba diese mutig und entschlossen retten.
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Was ich aber neulich sah, das war völlig nebenbei, wie eine Kleinigkeit, von der angenommen werden kann, dass sie im Trubel eines Tages gänzlich untergeht, nicht weiter auffällt: und doch so, dass mir schlicht die Spucke weg blieb.
Die Schlagzeile lautete sinngemäß: EU beschließt Maßnahmen, wie Griechenland zu weiterem Sparen gezwungen werden kann – dazu Filmchen von fröhlich im ägäischen Meer badenden und am Strand tollenden hellhäutigen oder sonnenverbrannten Touristen.

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Fällt es ihnen auf? Die Medienindustrie ist mittlerweile von einem solchen Zynismus durchsetzt, der so menschenverachtend ist, dass er gar nicht mehr auffällt. Ein Rassismus, tief eingegraben und bis ins Mark verwurzelt, dass er völlig gedankenlos und wie natürlich heraussprudelt.

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Des nackten Deutschen preisgünstige und ach so vergnügliche Sommerfrische, die Erinnerung an Götter und Heldensagen, die dem heutigen Nachwuchs wahrscheinlich nur mehr als Hollywood-Kitsch und am Besten in 3D bekannt sind, man säuft seinen Ouso und frisst sein Souflaki und witzelt über alte Steine.
In den Schulen nahebei fallen die Kinder vor Unterernährung in Ohnmacht, die Familien verlieren ihr Heim, egal, das sind ja nur die Dienstboten für das touristische Erlebnis des demokratisch freien Teutonen. Die sollen halt nicht so faul sein, dann fallen schon ein paar Krumen vom Gartentisch der Hotelveranda, die sie auflesen dürfen.

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II
Ich erinnere mich an eine Nachrichtensendung, Tagesschau oder Heute, keine Ahnung mehr, wahrscheinlich beide, in der uns der linke Grüne und vormalige organisierte Kommunist Jürgen Trittin, im Volksmund auch mal Tritt-Ihn genannt, die Segnungen der EU und des Euro anpries, gewürzt mir der rührenden Anekdote von seinem Großvater, der keine Franzosen mochte.

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Bild: clickpix

Und Hurra, sind doch eben jene Franzosen heute unsere engsten Freunde, Bundesmutti trifft fast täglich den Zwerg Nase, ja, gemeinsam bezwingt Frau die Stürme des Wahlkampfs auf allen Kanälen, man befürchtet, die italienische Carla wird uns noch eifersüchtig werden, jetzt wo der kleine Schreihals da ist und die Champagnerabende nicht mehr so reichlich gepflegt werden können; wie doch unsere Popolitiker den Motor der Geschichte in nimmer-stillestehende Fahrt treiben!

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Ja die Völkerfreundschaft Europas, einst nur ein Traum, von den Stiefeln der Wehrmacht getreten, unsere Berlindemokraten haben sie verwirklicht – und ich stehe in der U-Bahn, und ich sehe die badenden Weißhäute an den Küsten des Pelloponnes, und was ich sehe, sind die Sieger im Krieg gegen Griechenland!
Wozu teure Soldaten unterhalten, ausrüsten und einige von ihnen opfern, wenn doch das Konto die viel wirkungsvollere Waffe ist!

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III
Ich könnte nun seriöse oder wissenschaftliche Quellen oder Studien anführen.
Aber viel reizvoller (sie verzeihen diese bösartige Wortverwendung) ist es doch, zusammen zu fassen, wie die Unterwerfung, Enteignung und Versklavung des giechischen Volkes – sich alleine aus den Schlagzeilen der BILD-Zeitung ergibt!
Wir haben gefälschte Bücher des griechischen Wirtschaftsministeriums und Finanzministeriums. Und nein, es war nicht der, der die Hitlertagebücher gemacht hat, obwohl die Meisterleistung in diesem Metier ebenso gewaltig ist, denn wie viel Talent ist nötig um die Bilanzen und Dokumente zwei ganzer Ministerien von Jahren so zu fälschen, dass es funktioniert (oder wie viel Inkompetenz und Faulheit bei den Prüfern, welche der Fälschung auf den Leim gehen, das sei dahingestellt), nein, der Fälscher ist eine ganz andere Institution: die US-amerikanische Großbank Goldman-Sachs, die ganz nebenbei noch Anteilseigner an der FED ist, also eine von den (lassen sie mich nicht lügen, ich könnte das jetzt googeln, aber auf die genaue Zahl kommt es hier gerade nicht an, ich glaube es sind) 8 Banken, die die Weltleitwährung Dollar “out of the thin air” produzieren. Jaja, wer Dollars macht, der kann Euros erst recht, und so wurde Griechenland Territorium der Eurozone.

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Um nun in dieser Eurozone handlungsfähig zu sein, werden Schulden gemacht. Und Schulden gemacht. Und Schulden gemacht – bei eben jener Bank Goldman-Sachs und mit ihr verwobenen Banken und bei Milliardären, die Konten bei dieser Bank haben und Geschäfte über sie abwickeln.
Diese Schulden erzeugen Zinsen. Die Zinsen erzeugen Zinseszinsen. Und irgendwann, es dauert gar nicht wirklich lange, da werden die Menschen Griechenlands zu dem, was die dieser Analyse zu Grunde liegende Quelle despektierlich die Pleitegriechen nennt.
Jetzt muss Geld her, Goldman-Sachs und seine Freunde hungern, das Geld kommt aus den Steueraufkommen anderer Länder der Eurozone, freilich als weitere Schulden, das deckt aber noch nicht einmal die Zinsen, der jener Hunger wächst dennoch.

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Der alte Boss Papandreou, der den Hunger nicht stillen kann wird gefeuert und ersetzt durch frisches innovatives Blut, einem Wirtschaftsfachmann, der vorher gelernt und gearbeitet hat wo? Genau, bei Goldman-Sachs!
Einfach so, ohne Wahlen natürlich, denn wie sagen nicht unsere Berliner Kämpfer für Demokratie und Freiheit, denen diese beiden Werte schon mal das Leben von 100.000 und mehr Libyern wert ist und die alles daran setzen, sie mit Feuer und Flamme über Syrien und Persien zu bringen: Griechenland wird für die nächste Zeit erst mal eine eingeschränkte Demokratie sein!

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Währr hads erfuundän? – fragt der Schweizer;
Hyperion an Bellarmin: Mich deucht, ich muß jetzt kotzen!

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IV
Erkennen sie es jetzt: in dieser winzigen Sequenz an der U-Bahn-Station Goetheplatz, eingebettet zwischen Werbung und, wow, Bettgeschichten, hat sich die ganze hässliche Fratze der EU und des Euro offenbart.
Ganz offensichtlich wird hier, dass nichts aus Zufall geschieht, die Indikatoren reichen, um ein Muster erkennen zu können, ein geplantes Verbrechen.

Bild: Dein Weckruf.wordpress.com

Ein paar Regierungen, ein paar Banken, die Griechenland als Durchlauferhitzer missbrauchen, um Eigentum von unten nach oben zu verteilen.
Und nach Vergewaltigerart beschuldigt man die Opfer als Urheber der Tat.
Eine Griechenlandkrise existiert nicht!
Was existiert, ist eine Volksverhetzung gegen die Griechische Bevölkerung um die ursächlichen Mechanismen zu verschleiern, die ein des Lesens kundiger Mensch sogar dem abgeschmacktesten Ausfluss der Konzernpresse entnehmen könnte!

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Und das führt uns zur Bedeutung des Wortes „reizvoll“ in diesem höchst unerquicklichem Kontext: ich habe denn sämtliche Informationen, auf welchen obige Zusammenfassung der jüngsten Eroberung Griechenlands beruht und mit Ausnahme des frei erfundenen Hölderlin-Zitates ausschließlich jenem Kampfblatt für Freiheit und Demokratie entnommen – das lese ich nähmlich auch während der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Mir können also die Apologeten der Freedom of Speech kaum Verschwörungstheorien unterstellen, jenem Wort, mit welchem selbige heut zu Tage so gerne mundtot machen, denn sie selbst haben es mir gesagt.

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Die Griechen müssen mehr sparen und auch noch den letzten Rest weiterverwertbaren Eigentums an ihre europäischen Unionsfreunde verschleudern heißt ja weniger euphemistisch ausgedrückt: sie werden ihrer Existenzgrundlage beraubt, nur im Gegensatz zu den gleichzeitig beraubten Libyern, denen ihr Eigentum mittels völkermörderischen Raubüberfall entwendet wurde, sollen sie es freiwillig herausrücken!

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Man ist ja Freund und Demokrat! Unter Freunden und Demokraten schießt man sich doch nicht! Und ausserdem sind da ja noch die legendären griechischen Milliardäre, Demokraten und Brüder, nicht Oligarchen wie bei den finsteren Russen, Mitgriechen so zu sagen, auch die gewinnen nur am Elend ihrer, naja, anderen Griechen halt. Der Belgier, mit dem ganz ähnlichen Namen wie die deutschen Bombenflugzeuge Junkers, hat es ja auch endlich mal gesagt: die Durchschnittsgriechen sind eben stinkend faul und bekommen was sie verdienen, sowie die Milliardäre bekommen was sie verdienen, aber die sind ja Leistungsträger. Sie tragen die Leistung anderer Menschen zu Grabe und bestellen sich Models auf ihre Jacht im Hafen von Piräus und sonstwo, um das gebührend zu feiern.

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Das Entsetzlichste aber ist dass all jene, die schon so viele Urlaube in Griechenland verbracht haben, die Menschen dort niemals als etwas anders wahrgenommen haben, als Kreaturen, denen sie ihr Geld bringen. Sie beweisen es, in dem sie in den Chor der Griechenfeindlichkeit mit einstimmen und jammern, als würden die jetzt unsere Steuergelder verprassen.

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Der französische General Charles de Gaulle hatte einst den Beitritt seines Landes zu diesem Gebilde mit den Worten begleitet: eine Europäische Union müsse ein Staatenbund freier und unabhängiger Nationen sein.
Die EU, die wir bekommen haben ist ein Schlachtfeld im Toben des 3. Weltkriegs. Griechenland ist der Auftakt im europäischen Kernland wie Libyen der Auftakt für den Generalangriff auf die Peripherie war.

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Wir wissen alle, wer als nächstes dran sein wird!

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Und zu Hause angekommen ziehe ich aus meinem Bücherregal die „Geschichte des peloponnesischen Krieges“ des antiken griechischen Historikers Tukydides, in der er beschreibt, wie die entwickeltste antike Zivilisation sich Stück für Stück auf immer selbst vernichtet, im Krieg zweier Städte um die Vorherrschaft.

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Autor: Johannes Löw

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