von Richard Wilhelm von Neutitschein
Das Bewußtsein um das rechtsfähig als Staat, als unser alleiniger rechtmäßiger Staat fortbestehende Deutsche Reich kann nur dann ins Volk getragen werden, wenn dies in einer Weise geschieht, daß der einzelne Deutsche damit auch ganz konkret und praktisch etwas anfangen kann. Erst wenn dieser Ansatzpunkt geschaffen ist, wenn also das grundsätzliche Interesse geweckt ist, wird in der großen Masse auch die Bereitschaft wachsen, sich überhaupt näher mit der Thematik zu befassen.
Deshalb hier etwas, was wohl fast jeden betrifft und was deshalb auch fast jeder unmittelbar anwenden kann: Die Forderungen der GEZ und das rechtsargumentative Vorgehen dagegen.
Es handelt sich um einen tatsächlichen Fall und um ganz konkrete Schreiben, wie sie so an die GEZ gingen. Hier die zweite Antwort an die GEZ, nachdem diese eine Stellungnahme abgegeben hatte, die keine war, sondern die deutlich machte, wie absolut hilflos die GEZ gegenüber der Reichsrechtsargumentaion ist. (Auch der vorausgegangene Schriftwechsel ist im Netz veröffentlicht.) Die GEZ ist nicht ansatzweise in der Lage, wie gefordert ihre GRUNDSÄTZLICHE Rechtsgrundlage gerichtsverwertbar zu benennen. Solange das nicht geschieht, handelt es sich um ein schwebendes Verfahren, während diesem keine Zahlungen zu leisten sind.
Der bereits näher mit der Thematik Vertraute mag sich vielleicht an den Wiederholungen im Text stören, doch ist dieser für eine große Allgemeinheit gedacht, die bislang noch nicht mit diesen Dingen befaßt gewesen war. Deshalb sind die Wiederholungen der wichtigen Punkte notwendig, damit das Dargelegte auch wirklich hieb- und stichfest ins Bewußtsein derer übergeht, die sich nunmehr als bekennende Staatsangehörige des Deutschen Reiches im gewaltlosen zivilen Ungehorsam an die Wiederherstellung der Freiheit und Selbstbestimmung Deutschlands machen wollen, an die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit ihres alleinigen rechtmäßigen Staates – des Deutschen Reichs!
Aus Thüringen, wo dieses unten wiedergegebene Musterschreiben seine Anwendung fand, erreichte mich ganz aktuell die Nachricht, daß das Bewußtsein um die tatsächliche Rechtslage in Deutschland und um den ungeheuerlichen Volksbetrug durch das BRD-Regime in die wachsende Unzufriedenheit der Deutschen hinein sich dort unterdessen geradezu wie ein Lauffeuer verbreitet und immer mehr begeisterte Anhänger findet. Und zwar auch und gerade bei Menschen, die politisch bislang entweder uninteressiert waren oder einer ganz anderen Richtung zugehörig.
Es tut sich was im Lande! Der Wind dreht sich!
Wenn dem BRD-Regime erst einmal scharenweise sprichwörtlich die Leute davonlaufen, weil sie ihm in gewaltlosem zivilen Unghorsam die Legitimation über sich absprechen und sich allein zu ihrem rechtmäßigen Staat, dem Deutschen Reich bekennen, dann wird der Zusammenbruch dieses ohnehin in jeder Beziehung bankrotten Regimes im Handumdrehen da sein und wird damit den Weg zur Wiederherstellung der Freiheit und der nationalen Selbstbestimmung Deutschlands frei machen. DDR 1989 – BRD 2012!
Hier der insbesondere von Bewohnern der “neuen Bundesländer” als Musterschreiben zu verwendende Text:
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Betr.: Ihr Schreiben vom x0.0x.2012
Unter völliger Umgehung der von Ihnen geforderten konkreten Darlegung ihrer GRUNDSÄTZLICHEN Rechtsgrundlage schreiben Sie:
“Wir verweisen auf unser aussagekräftiges Schreiben vom 27.12. 2011. In diesem Schreiben haben wir Ihnen die Rechtsgrundlagen erläutert.”
Das einzige Aussagekräftige, was Ihr nicht nur absolut nichtssagendes, sondern rundum unsinniges Schreiben vom 27.12.2011 für mich ergeben hat, stellt mich allerdings vor die Frage, ob Sie entweder tatsächlich zu dumm zum Begreifen sind, oder aber ob Sie mich für dumm verkaufen wollen. Sollte letzteres der Fall sein, kann ich Ihnen versprechen, daß Sie da auf Granit beißen werden.
Von wegen, Sie hätten Ihre Rechtsgrundlage erläutert – genau das haben Sie eben nicht getan! Meine Aufforderung an Sie, mir Ihre Rechtsgrundlage darzulegen, bezog sich klipp und klar und ganz konkret auf folgenden allergrundsätzlichsten Sachverhalt:
Bis 1990 hatte das Grundgesetz einen Geltungsbereich: den Artikel 23. Dieser wurde dann aber bereits vor “dem Beitritt des Gebietes des DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes” – denn genau so wird die “Wiedervereinigung” juristisch definiert – GESTRICHEN! Diese Streichung wurde am 23. September 1990 im Bundesgesetzblatt als rechtswirksam vollzogen verkündet. Also auf jeden Fall VOR dem 3. Oktober 1990!
Das heißt, als am 3. Oktober 1990 die “Wiedervereinigung” vollzogen werden sollte als “Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes”, da hat es diesen – bereits vorher rechtskräftig gestrichenen – Geltungsbereich des Grundgesetzes überhaupt nicht mehr gegeben, als daß das Gebiet der DDR diesem noch hätte rechtswirksam beitreten können!
Deshalb ist dieser Beitritt und ist damit die “Wiedervereinigung” (die sowieso nur eine Teilwiedervereinigung gewesen wäre) nie rechtswirksam vollzogen worden; das Gebiet der DDR und damit die “neuen Bundesländer” sind nie rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden! Das heißt, dort gilt kein Gesetz und keine Verordnung oder sonst irgendetwas der BRD – da dieses Gebiet ja wie geschildert niemals rechtswirksam Bestandteil der BRD geworden sein konnte.
Man konnte am 3. Oktober 1990 keinem Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr beitreten, den es am 3. Oktober 1990 überhaupt nicht mehr gab. Das war absolut unmöglich.
Und auch für die “alte” BRD selber ist die Lage klar: Nach der Streichung des Geltungsbereiches des ihr gegebenen Grundgesetzes war dieses Grundgesetz selber erloschen, da ein Gesetz ohne Geltungsbereich nirgendwo gilt. Und wenn ein Gesetz unbedingt einen in einem eigenen Artikel festgelegten Geltungsbereich haben muß, dann ist das ein Grundgesetz. Da auf diesem Grundgesetz alle andere Gesetze und Rechtsanwendungen gründen.
Da nun mit der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes dieses damit also selber und insgesamt erloschen ist, ist auch die gesamte auf diesem Grundgesetz gründende Rechtsordnung der BRD erloschen – da es keinen juristisch festgeschriebenen Geltungsbereich mehr dafür gibt.
Kurz gesagt: Ein noch dazu GRUNDGESETZ, das über keinen Geltungsbereich verfügt, gilt nirgendwo!
Auch die neue Präambel des Grundgesetzes und die Neufassung des Artikels 146 zum Beispiel sind, wie alles, was nach der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes getan wurde, über einen rein faktischen Charakter hinaus rechtlich absolut bedeutungslos. Die BRD konnte da ja bereits nichts mehr rechtswirksam am Grundgesetz ändern, da die Rechtsgrundlage ihres rechtswirksamen Handelns in dem Moment insgesamt erloschen war, als die Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes als rechtskräftig vollzogen im Bundesgesetzblatt verkündet worden war – und das war am 23. September 1990 gewesen.
Alles, was danach durch die BRD geändert und getan wurde, hat nur rein faktischen Charakter, solange die BRD ihre Willkürherrschaft noch gegenüber dem über die wirkliche Rechtslage belogenen und betrogenen Deutschen Volk aufrechterhalten kann, ist aber von seiner Rechtswirksamkeit her nur heiße Luft. Dazu kommt, daß dieses Deutsche Volk mit seiner tatsächlichen deutschen Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches (es gibt und es gab nie eine deutsche Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland) Staatsvolk eben nicht der BRD, sondern Staatsvolk des staats- und völkerrechtlich fortbestehenden Deutschen Reiches ist.
Selbstverständlich konnte nach der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auch dessen Präambel nicht mehr rechtswirksam zur heutigen Form abgeändert werden. Geradezu absurd ist die Behauptung, dieses prosaische Vorwort könnte den Artikel zum Geltungsbereich ersetzen, denn: Wenn dem Grundgesetz “für” die Bundesrepublik Deutschland dieses Grundgesetz konstituierend ein in einem eigenen Artikel bestimmter Geltungsbereich mitgegeben wurde, dann kann von dieser konstituierenden Bedingung des in einem eigenen Artikel festzulegenden Geltungsbereichs Zeit des Bestehens dieses Grundgesetzes “für” die Bundesrepublik Deutschland nicht abgerückt werden. Schon gar nicht solange der konstituierende und damit unabänderlich unaufgebbare Elementarauftrag des Grundgesetzes nicht erfüllt wurde: Die Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS nach dem im Artikel 116 als einziger Stelle im ganzen Grundgesetz dafür genannten Staatsgebiet des Deutschen Reiches vom 31.12.1937 und die VERFASSUNGSGEBUNG in FREIER SELBSTBESTIMMUNG durch das Deutsche Volk nach Artikel 146.
Das heißt: Der Geltungsbereich des Grundgesetzes als eigener Artikel 23 (und nicht als Floskel im Vorwort) ist ein diesem konstituierend mitgegebener und über die Maßen entscheidend tragender, unaufgebbarer Bestandteil des Grundgesetzes “für” die Bundesrepublik Deutschland und muß als solcher unter allen Umständen für alle Zeiten im Grundgesetz enthalten bleiben – bis dieses seine Aufgabe durch die Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands erfüllt hat und von einer vom Deutschen Volk sich in freier Selbstbestimmung gegebenen Verfassung abgelöst wird.
Es ist rechtlich und in jeder Hinsicht absolut unmöglich, den ihm konstituierend mitgegebenen Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, vor dem Beitritt aller Teile Gesamtdeutschlands zu streichen! Und selbst dann dürfte dieser Geltungsbereich eines Grundgesetzes “für” die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich niemals gestrichen werden, sondern müßte auf die beigetretenen Gebiete erweitert als Geltungsbereich beibehalten werden.
Was unter den Teilen Deutschlands, die nach Artikel 23 zusammengeführt Gesamtdeutschland bilden, als deutsches Staatsgebiet zu verstehen ist, ist wiederum im Grundgesetz ganz klar im Artikel 116 festgelegt: Mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint das Grundgesetz einzig und allein, unaufgebbar und unabänderlich das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937!
Es gibt keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet das Grundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint!
Es ist also ganz eindeutig einleuchtend und es versteht sich völlig von selbst: Das Grundgesetz trägt in sich das Gebot zur Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands; das Grundgesetz benennt, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist!
Anders ginge es auch gar nicht, denn wer sollte sonst rechtsverbindlich wissen, welches Gebiet überhaupt wiedervereinigt werden soll?
Verstehen Sie das in seiner ganzen Tragweite? Noch einmal: Da das Grundgesetz den ihm konstituierend mitgegebenen Elementarauftrag der Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands hat, deshalb muß das Grundgesetz zur konkreten Rechtsanwendung dieses Wiedervereinigungsauftrags für Gesamtdeutschland absolut zwingend auch eine Stelle beinhalten, wo territorial benannt ist, welches Gebiet Deutschlands das Grundgesetz denn überhaupt unter dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland versteht! Die einzige Stelle, die dem gesamten Grundgesetz für diese Bestimmung mitgegeben wurde, ist der Artikel 116, der die deutsche Staatsangehörigkeit (=die des Deutschen Reiches) regelt. Folglich, da dieser Artikel 116 die einzige Stelle im gesamten Grundgesetz ist, die überhaupt eine territoriale Definition für Gesamtdeutschland liefert, ist dieser Artikel 116 auch derjenige Artikel, der das zur Erfüllung des Wiedervereinigungsauftrags des Grundgesetzes benötigte Staatsgebiet Gesamtdeutschlands als solches ganz konkret und unabänderlich benennt.
Das Grundgesetz sagt also hinsichtlich der einzig möglichen Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS dementsprechend klar: Das ganze Deutschland soll es sein – das in den Grenzen vom 31. Dezember 1937: Westdeutschland, Mitteldeutschland und die Ostgebiete!
Im, um was es hier im Hinblick auf Ihre NICHT-Rechtsgrundlage ja geht, noch vor dem Beitritt der „neuen Bundesländer“ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gestrichenen Geltungsbereich des Grundgesetzes (wodurch dieser Beitritt eben nicht mehr rechtswirksam vollzogen werden konnte) Artikel 23, hieß es auch unmißverständlich:
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Es hieß dort also wohlgemerkt nicht: „im anderen Teil Deutschlands“ (vulgo der SBZ/DDR), sondern wortwörtlich: „in den anderen Teilen Deutschlands“. Diese anderen Teile (Plural) werden bestimmt durch Artikel 116: Grenzen vom 31.12.1937. Weil, wie unterdessen zur Genüge dargelegt wurde, ein Artikel, dem anderslautend zu entnehmen wäre, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist, sich nirgendwo im Grundgesetz findet oder jemals fand – aber andererseits ein Grundgesetz, dessen konstituierender Wesenskern im unaufgebbaren Auftrag zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Gesamtdeutschlands besteht, ganz unstrittig eine Stelle beinhalten muß, die verbindlich benennt, welches Gebiet unter diesem Gesamtdeutschland denn zu verstehen ist. Andernfalls wäre das Grundgesetz ja von Deppen verfaßt worden, und das wird wohl niemand annehmen wollen.
Daß heute offensichtlich solche über dieses “wachen”, steht auf einem anderen Blatt.
Kommen wir nun auf den nie rechtswirksam vollzogenen Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zurück: Der Geltungsbereich des Grundgesetzes hätte denn also bei einer rechtswirksam vollzogenen (Teil)Wiedervereinigung nach dem Beitritt des Gebietes der DDR um dieses Gebiet ERWEITERT werden müssen; er hätte niemals, und das auch noch VOR diesem Beitritt, GESTRICHEN werden dürfen – was ja das unglaubliche Narrenstück eines Beitritts zum Geltungsbereich des Grundgesetzes NACH der Streichung dieses Geltungsbereiches als rechtswirksamen Vollzug völlig und absolut unmöglich machte.
Da das Gebiet der DDR aufgrund der durch die Sachlage gegebenen Unmöglichkeit niemals rechtswirksam der Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist und also niemals rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden ist, gilt dort auch kein Gesetz und keine Verordnung, gar nichts der BRD. Alles geschieht nur auf der Basis von Willkür, arglistiger Täuschung und Volksbetrug! – Ohne jede Rechtsgrundlage.
Ceterum censeo, werte Herrschaften von der GEZ: ich sage also nicht einfach, daß ich die Zahlung verweigere; ich verlange vielmehr ganz grundsätzlich, daß Sie mir zunächst Ihre vermeintliche Rechtsgrundlage für Ihre dreisten Forderungen benennen.
Das ist es, was Sie mir ganz konkret darzulegen haben! Ich wiederhole es deshalb in diesem auch als Schulungsbrief und Musterschreiben konzipierten Text hiermit noch einmal, damit das ganz klar und deutlich ist: Durch den aufgrund des bereits vorher gestrichenen Geltungsbereich unmöglich rechtswirksam zu vollziehenden Beitritt des Gebietes der DDR zum (am 3. Oktober 1990 eben nicht mehr vorhandenen) Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 ist dieser Beitritt und damit die Wiedervereinigung niemals rechtswirksam vollzogen worden. Man konnte am 3. Oktober 1990 keinem Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr rechtswirksam beitreten, der bereits VOR dem 3. Oktober 1990 rechtswirksam GESTRICHEN worden war! (Und der sowieso in keinem Fall gestrichen hätte werden dürfen, sondern um das beigetretene Gebiet erweitert hätte werden müssen.) Damit ist das Gebiet der DDR und sind die somit falsch so bezeicheten “neuen Bundesländer” niemals rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung geworden. Das heißt: in den falsch so bezeichneten “neuen Bundesländern” gilt kein Gesetz, keine Verordnung der BRD. Alles ist ein einziges ungeheuerliches BETRUGSVERBRECHEN am Deutschen Volk.
Darüber, und dazu gehört auch die GEZ-Aktion, wird dieses Deutsche Volk jetzt in einer breit angelegten Kampagne aufgeklärt; es wird sich (wozu es sich aus Sicht des Regimes selber sogar auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes berufen kann) als höchster Souverän dieses ihm gewahr gewordene Betrugsverbrechen der Fremdherrschaft nicht bieten lassen – und Sie können sich aufgrund der detailiert geschilderten Rechtslage ihre somit hirnrissigen Hinweise auf einen auf dem Gebiet der DDR niemals rechtswirksam in Kraft getreten sein könnenden “Rundfunk-Staatsvertrag” sprichwörtlich in den Hintern schieben.
Ich habe Ihnen die Rechtslage eingehend und ganz unmißverständlich erläutert. Machen Sie also nicht wieder auf dumm und kommen Sie mir nicht wieder in geradezu beleidigend blödsinniger Manier mit einer angeblichen “Wiedervereinigung Deutschlands am 3. 10. 1990″ daher. Es wurde hier unumstößlich und im einzelnen dargelegt, wieso es diese “Wiedervereinigung” als rechtswirksames Geschehen niemals gegeben hat; ebenso, weshalb es sich gegebenfalls auch nicht um eine Wiedervereinigung Deutschlands gehandelt hätte, sondern lediglich um eine Teilwiedervereinigung Westdeutschlands und Mitteldeutschlands.
Nennen Sie mir also wie von mir gefordert Ihre Rechtsgrundlage, indem Sie mir gerichtsverwertbar belegen und schlüssig beweisen, wie einem nicht mehr vorhandenem Geltungsbereich des Grundgesetzes noch rechtswirksam beigetreten worden sein soll.
Solange diese Klärung nicht letztinstanzlich abgeschlossen ist, werde ich hinsichtlich der ungeklärten Lage aufgrund des hiermit schwebenden Verfahrens keine Zahlungen leisten.
Zu Ihrer Erinnerung: ICH BIN NICHT BRD – ICH BIN DEUTSCHES REICH!
In diesem Sinne mit reichstreuen Grüßen!
… … (Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Insbesondere von den Bewohnern der fälschlicherweise so bezeichneten “neuen Bundesländer” kann die gleiche Rechtsargumentation wie gegen GEZ-Forderungen genauso auch gegen Bußgeldforderungen, Ordnungsgeldforderungen usw. Anwendung finden. Es wurde oben unwiderlegbar dargelegt, daß ein rechtswirksamer Beitritt des Gebietes der DDR zum (am 3. Oktober 1990 nicht mehr vorhandenen) Geltungsbereich des Grundgesetzes unmöglich stattgefunden haben konnte; also ist dieses Gebiet auch niemals rechtswirksam der Rechtsordnung und den Gesetzen der BRD beigetreten. Das Täuschungsmanöver “Wiedervereinigung” war und ist ein ungeheuerliches Betrugsverbrechen am Deutschen Volk. So ungeheuerlich und unvorstellbar, daß die dafür Verantwortlichen glaubten, man würde für alle Zeiten damit durchkommen, weil sich das Volk so einen ungeheuerlichen, gigantischen Betrug überhaupt nicht vorstellen könne, und damit auch nicht für möglich halten würde.
Schließlich ist dieser Betrug nun aber doch entlarvt worden und aufgeflogen. Und jetzt wird das gesamte Deutsche Volk in einer breit angelegten Aufklärungsoffensive darüber in Kenntnis gesetzt.
Als Staatsangehöriger und in dieser Eigenschaft
bekennender Vertreter des Deutschen Reiches
Richard Wilhelm von Neutitschein
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ZUSATZ-ANMERKUNG von jo:
Hier noch ein sehr interessanter Brief zum Thema GEZ, der mir in den letzten Tagen zuging:
GEZ Sklavenvertrag 2013 Offener Brief an A.Merkel
Tags: BRD Grundgesetz Geltungsbereich, GEZ Deutsches Reich, GEZ Recht


Ich Danke Dir, drucke ich gleich aus und gebe es meinem Nachbarn! Werde Deinen Beitrag natürlich zum Lesen weiter empfehlen!
Glück und Glück Auf, mein Landsmann und Freund in der Ferne!
@Richard Wilhelm von Neutitschein, ganz persönlich sage ich auch noch ein mal Dank!
wow, herzlichen dank für diesen artikel, den werde ich mir erstmal auf externe platte abspeichern
Eigentlich ein guter Beitrag. Nur werden hier die Dinge so oft wiederholte, dass es zäh wird. Einmal richtig beschreiben reicht doch aus.
So ähnlich sagen es ja genügend “einflussreiche” Menschen, wie Schäuble, Sigmar Gabriel…
Sie sagen es uns, “niemand” weiß was damit anzufangen und sie machen einfach so weiter.
Die Punkte bezüglich Beitritt der DDR, die Neutitschein hier aufführt, wurden schon längst allesamt widerlegt und entkräftet. Die Thesen dieses Herrn von Neutitschein sind juristisch schlicht abwegig und ein amateurhaftes Geschwurbel ohne grundlegende Substanz. Ihm ermangelt es ganz offensichtlich elementarer Rechtskenntnis.
Artikel 23 des Grundgesetzes a.F., der bis zum 3.10.1990 den Geltungsbereich des Grundgesetzes räumlich auf die „alten“ Bundesländer beschränkte und den Beitritt zur Bundesrepublik regelte, wurde mit Inkrafttreten des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gestrichen. Seither gilt das Grundgesetz in allen (!) Bundesländern, siehe hierzu:
Konrad Hesse, “Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland”, 1999, S. 36 ff.
(http://books.google.de/books?i.....38;pg=PA36)
Ipsen, in: Beyerlin, “Recht zwischen Umbruch und Bewahrung”, 1995, S. 1043 f.
(http://books.google.de/books?i.....;pg=PA1043)
Im Übrigen kann eine Verfassung oder ein Grundgesetz (das im selben Verfassungsrang steht, d.h. das GG besteht aus Verfassungsvorschriften; schließlich gibt es international zig Verfassungen, die “Grundgesetz” heißen: jüngstes Beispiel mit seiner neuen Verfassung ist Ungarn – also hat das Wort Grundgesetz folglich nichts mit Besatzung oder der HLKO zu tun!) auch nicht mir nichts dir nichts “gelöscht” werden, nur weil der Geltungsbereich angeblich gestrichen worden sei. Vielmehr wurde die in der Verfassungsvorschrift des alten Artikels 23 Satz 1 GG i.V.m. dem alten Art. 146 GG normierte Bedingung, nämlich dass der Geltungsbereich “zunächst” für die dort angegebenen Länder gilt, am 3. 10. 1990 erfüllt. Denn heute gilt das Grundgesetz “für das gesamte Deutsche Volk” (Präambel GG n.F.). Die Teilung Deutschlands hatte bis dahin ihr Ende gefunden. Die früheren deutschen Ostgebiete wurden völkerrechtlich durch das vereinte Deutschland, das durch die Gebiete der BR Dtld., die DDR und ganz Berlins verkörpert wird (Art. 1 Abs. 1 2+4-Vertrag) und den 2+4-Vertrag ratifiziert hat (Art. 9 2+4-Vertrag), abgetreten an Polen (Art. 1 Abs. 2 2+4-Vertrag) bzw. die damalige UdSSR und somit das heutige Russland (Art. 1 Abs. 3 2+4-Vertrag).
Auch die neuen Ländern konnten einwandfrei in der ehemaligen DDR gebildet werden, da das entsprechende Datum im LEinfG offiziell durch Anlage II Kapitel II Abschn. II des Einigungsvertrags auf den 3. 10. 1990 und damit das Datum der Vereinigung vordatiert worden ist.
Dass außerdem ein J. Baker irgendwas gestrichen haben soll, ist einfach nur Schwachsinn, mehr nicht. Ein Märchen, dass sich die Reichsideologen ausgedacht haben. Sowas hat er nie, ging nie und wird auch künftig nie – weder hier noch anderswo im Verfassungsrecht anderer Staaten – jemals möglich sein. Dies entbehrt schlicht und ergreifend dem zugrundeliegenden Recht und einer vorauszusetzenden Logik bzw. einem Verstand.
Die Verfassung der DDR ist mit dem Erlöschen der Existenz der DDR, dem Untergang des Staats- und Völkerrechtssubjekt “Deutsche Demokratische Republik” am 3. 10. 1990 außer Kraft getreten. Eine Verfassung ohne Staat ist eo ipso keine geltende oder gültige Verfassung mehr. Sie wurde damit gegenstandslos, während sich der Anwendungsbereich des Grundgesetz nach Art. 23 GG a.F. gemäß Art. 3 Einigungsvertrag auf das Beistrittsgebiet erstreckte.
Näher dazu siehe z. B. Peter Lerche in: Isensee/Kirchhof, “Handbuch des Staatsrechts”, Bd. VIII, Heidelberg 1995, § 194 Rn 45, 47; Hans Hugo Klein in: Isensee/Kirchhof, a.a.O., § 198 Rn 3.
@Kristin Globzsch schrieb:
“Die Punkte bezüglich Beitritt der DDR, die Neutitschein hier aufführt, wurden schon längst allesamt widerlegt und entkräftet.”
Die wohlfeile Behauptung, etwas wäre entkräftet worden, ersetzt nicht die dargelegte Beweisführung dieser Entkräftung. Und genau daran mangelt es allen Behauptungen einer angeblichen Entkräftung der oben von mir dargelegten Punkte: Immer nur wird BEHAUPTET, das sei ja alles längst widerlegt. Wenn man dann dieser angeblichen Widerlegung nachforscht, so steht an deren Ursprung wiederum lediglich die Behauptung, das alles wäre längst widerlegt. – Aber was man nirgends finden kann, ist die konkret dargelegte Widerlegung – immer nur sind es Behauptungen über eine angeblich längst stattgefundene Widerlegung.
So konnte von diesen “Widerlegern” noch nicht dargelegt werden, wie durch das Gebiet der DDR am 3.10.1990 rechtswirksam einem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten worden sein soll, den es am 3. 10. 1990 ÜBERHAUPT NICHT MEHR GAB!
Also greifen die vermeintlichen “Widerleger” zur glatten Lüge, indem sie, wie oben im Kommentar, frech betrügend behaupten: “Artikel 23 des Grundgesetzes a.F., der bis zum 3.10.1990 den Geltungsbereich des Grundgesetzes räumlich auf die „alten“ Bundesländer beschränkte und den Beitritt zur Bundesrepublik regelte, wurde mit Inkrafttreten des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gestrichen.”
Eine glatte Lüge! Denn jeder kann unschwer nachprüfen, im hochamtlichen Bundesgesetzblatt(!), daß dieses Erlöschen des Geltungsbereiches des Grundgesetzes dort bereits am 23, September als rechtskräftig vollzogen verkündet wurde. Das heißt, am 3. Oktober 1990, als der Beitritt vollzogen werden sollte, hat es KEINEN GELTUNGSBEREICH DES GRUNDGESETZES MEHR GEGEBEN!
Also konnte am 3. Oktober 1990 völlig unmöglich die Teilwiedervereinigung Deutschlands als “Beitritt des Gebietes des DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes” rechtswirksam durchgeführt werden, da es diesen Geltungsbereich des Grundgesetzes als alles entscheidendes Vertrags- und Vollzugsmerkmal am 3. Oktober 1990 eben überhaupt nicht mehr gegeben hat!
Das ist so klar wie nur irgendetwas, und deshalb blamieren sich die “Widerleger” hier mit einer verzweifelten Flucht in die glatte Lüge, wo aber doch jeder im BGBl vom 23.9.1990 den wahren Sachverhalt nachlesen kann.
Weiter wird seitens der “Widerleger” gefälscht und gelogen:
“Die früheren deutschen Ostgebiete wurden völkerrechtlich durch das vereinte Deutschland, das durch die Gebiete der BR Dtld., die DDR und ganz Berlins verkörpert wird”
Blühender Unsinn! Das Grundgesetz kennt nur ein einziges Gebiet GESAMTDEUTSCHLANDS, das ist das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937.
Hier verweise ich auf das, was ich bereits im Artikel absolut unwiderlegbar aufgezeigt hatte:
“Was unter den Teilen Deutschlands, die nach Artikel 23 zusammengeführt Gesamtdeutschland bilden, als deutsches Staatsgebiet zu verstehen ist, ist wiederum im Grundgesetz ganz klar im Artikel 116 festgelegt: Mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint das Grundgesetz einzig und allein, unaufgebbar und unabänderlich das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937!
Es gibt keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet das Grundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint!
Es ist also ganz eindeutig einleuchtend und es versteht sich völlig von selbst: Das Grundgesetz trägt in sich das Gebot zur Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands; das Grundgesetz benennt, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist!
Anders ginge es auch gar nicht, denn wer sollte sonst rechtsverbindlich wissen, welches Gebiet überhaupt wiedervereinigt werden soll?
Verstehen Sie das in seiner ganzen Tragweite? Noch einmal: Da das Grundgesetz den ihm konstituierend mitgegebenen Elementarauftrag der Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands hat, deshalb muß das Grundgesetz zur konkreten Rechtsanwendung dieses Wiedervereinigungsauftrags für Gesamtdeutschland absolut zwingend auch eine Stelle beinhalten, wo territorial benannt ist, welches Gebiet Deutschlands das Grundgesetz denn überhaupt unter dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland versteht! Die einzige Stelle, die dem gesamten Grundgesetz für diese Bestimmung mitgegeben wurde, ist der Artikel 116, der die deutsche Staatsangehörigkeit (=die des Deutschen Reiches) regelt. Folglich, da dieser Artikel 116 die einzige Stelle im gesamten Grundgesetz ist, die überhaupt eine territoriale Definition für Gesamtdeutschland liefert, ist dieser Artikel 116 auch derjenige Artikel, der das zur Erfüllung des Wiedervereinigungsauftrags des Grundgesetzes benötigte Staatsgebiet Gesamtdeutschlands als solches ganz konkret und unabänderlich benennt.
Das Grundgesetz sagt also hinsichtlich der einzig möglichen Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS dementsprechend klar: Das ganze Deutschland soll es sein – das in den Grenzen vom 31. Dezember 1937: Westdeutschland, Mitteldeutschland und die Ostgebiete!”
Anderfalls müßten die “Widerleger” auf einen dem Grundgesetz zu dessen Wiedervereinigungsauftrag Gesamtdeutschlands mitgegebenen Artikel verweisen können, der ein anderes Gebiet für das wiederzuvereinigende GESAMTDEUTSCHLAND nennt als der Artikel 116. Ein solcher Artikel aber ist im ganzen Grundgesetz nicht zu finden.
Und was die rechtsverbrecherischen Manipulationen am Grundgesetz nach der Streichung dessen Geltungsbereichs betrifft: Die BRD war nach dem Erlöschen ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit durch Streichung des Geltungsbereiches des ihr gegebenen und ihre Rechtlichkeit begründenden Grundgesetzes überhaupt nicht mehr in der Lage, noch irgendwelche rechtswirksamen Manipulationen am Grundgesetz vorzunehmen; wie etwa die Neuformulierungen der Präambel oder des Artikels 146.
Der eben nicht zu widerlegende Knackpunkt ist ganz grundsätzlich der, daß durch den VOR dem 3. Oktober 1990 rechtswirksam gestrichenen Geltungsbereich des GG völlig unmöglich am 3. Oktober 1990 die Teilwiedervereinigung Deutschlands als “Beitritt des Gebietes des DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes” rechtswirksam durchgeführt werden konnte, da es diesen Geltungsbereich des Grundgesetzes als alles entscheidendes Vertrags- und Vollzugsmerkmal am 3. Oktober 1990 eben überhaupt nicht mehr gegeben hat!
Und da beißt die Maus nun einmal keinen Faden ab, das hat das BRD-Regime selber in seinem Bundesgesetzblatt vom 23. September 1990 drinstehen!
Und überhaupt, Kristin Globzsch, was glauben Sie denn, was los sein wird, wenn diese Volksaufkläruung über den ungeheuerlichen BRD-Betrug immer weitere Kreise ziehen und flächendeckend greifen wird – in diese jeden Tag immer noch mehr wachsende Wut des Deutschen Volkes aufs BRD-Regime hinein? Dann kommt zum unwiderruflichen Faktum der tatsächlichen Rechtslage noch eine derart mächtige Macht des Faktischen direkt aus dem Volke heraus dazu, die sich gewaschen haben wird!
Und dieses Deutsche Volk ist nun einmal der höchste Souverän im Staat, welcher nicht die Staatssimulation des BRD-Regimes ist, sondern das völkerrechtlich fortbestehende DEUTSCHE REICH, dessen deutsche Staatsangehörigkeit das Deutsche Volk ja auch hat; nicht etwas eine deutsche Staatsangehörigkeit “Bundesrepublik Deutschland”, die es nicht gibt und nie gab!
Mit reichstreuen Grüßen!
Richard Wilhelm von Neutitschein
Neutitschein schreibt: “So konnte von diesen “Widerlegern” noch nicht dargelegt werden, wie durch das Gebiet der DDR am 3.10.1990 rechtswirksam einem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten worden sein soll, den es am 3. 10. 1990 ÜBERHAUPT NICHT MEHR GAB!”
Falsch, jeder halbwegs denkende Mensch mit Zurechnungsfähigkeit und vor allem Jura-Kenntnissen weiß, dass der Art. 23 GG a.F. die Beschränkung des Geltungsbereichs des GG auf die “alten” Bundesländer GG normierte. Fällt dieser Artikel weg, so ändert dies nichts daran, dass der Geltungsbereich nach wie vor – und wie zuvor! – das Bundesgebiet ist und bleibt. Dies wurde schon längst belegt, siehe oben Ipsen. Neutitschein, Ihre Argumentation ist schlicht hanebüchen!
Neutitschein schreibt: “Also greifen die vermeintlichen “Widerleger” zur glatten Lüge, indem sie, wie oben im Kommentar, frech betrügend behaupten: “Artikel 23 des Grundgesetzes a.F., der bis zum 3.10.1990 den Geltungsbereich des Grundgesetzes räumlich auf die „alten“ Bundesländer beschränkte und den Beitritt zur Bundesrepublik regelte, wurde mit Inkrafttreten des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gestrichen.”"
Also bitte Neutitschein, Sie sind ein juristischer Laie! Mehr ist dazu nicht zu sagen. Sie haben als Amateur von Jura keinen Schimmer, führen sich hier als Winkeladvokat auf, aber haben niemals Jura studiert! Sie haben keine Ahnung von juristischer Auslegungsmethodik! Woher ich das weiß: das sehe ich an Ihren unsinnigen Argumentationslogik. Was also bitteschön schwadronieren Sie hier so unverschämt und gleichermaßen vollkommen abwegig, ja juristisch unsinnig von “Lüge”, insbesondere dann, wenn es Ihnen – offensichtlich Ihrer Aussagen, an elemanterer Rechtskenntnis ermangelt?!
Neutitschein schreibt: “Denn jeder kann unschwer nachprüfen, im hochamtlichen Bundesgesetzblatt(!), daß dieses Erlöschen des Geltungsbereiches des Grundgesetzes dort bereits am 23, September als rechtskräftig vollzogen verkündet wurde. Das heißt, am 3. Oktober 1990, als der Beitritt vollzogen werden sollte, hat es KEINEN GELTUNGSBEREICH DES GRUNDGESETZES MEHR GEGEBEN!”
Das ist völliger Blödsinn! Lesen Sie den Art. 4 des Einigungsvertrages. Lesen Sie seine Überschrift, dort steht, WANN der Art. 23 GG a.F. außer Kraft trat, nämlich “beitrittsbedingt”. Aha! Dämmert’s?! Also – wie auch ganz überwiegend jedes juristische Lehrbuch schreibt: 3. 10. 1990.
Neutitschein schreibt: “Also konnte am 3. Oktober 1990 völlig unmöglich die Teilwiedervereinigung Deutschlands als “Beitritt des Gebietes des DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes” rechtswirksam durchgeführt werden, da es diesen Geltungsbereich des Grundgesetzes als alles entscheidendes Vertrags- und Vollzugsmerkmal am 3. Oktober 1990 eben überhaupt nicht mehr gegeben hat!”
Nachweislich ein Fehlschluss, siehe oben.
Neutitschein schreibt: “Das ist so klar wie nur irgendetwas, und deshalb blamieren sich die “Widerleger” hier mit einer verzweifelten Flucht in die glatte Lüge, wo aber doch jeder im BGBl vom 23.9.1990 den wahren Sachverhalt nachlesen kann.”
Im BGBl. steht nichts dergleichen. Sie lüge hier das Blaue vom Himmel herunter, mein Lieber. Im BGBl. steht nur, wann der Einigungsvertrag in Kraft trat. Daraus ist aber – entgegen dem Wortlaut des Einigungsvertrags! – nicht zu schließen, dass genau am selben Tag auch der Artikel 23 GG a.F. aufgehoben wurde. Dies entbehrt jeglicher Logik.
Neutitschein schreibt: “Das Grundgesetz kennt nur ein einziges Gebiet GESAMTDEUTSCHLANDS, das ist das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937.”
Schwachsinn! Das Grundgesetz kennt das Bundesgebiet, sprich dies ist sein Anwendungsbereich. Die Grenzen von 1937 – etwa in Art. 116 GG – rühren noch von der Zeit der deutschen Teilung her, dienen aber seit dem 2+4-Vertrag nicht der Definition des deutschen Staatsgebiets, sondern allenfalls der Definition des Gebiets, in dem “als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling [...] Aufnahme gefunden hat.” (Art. 116 Abs. 1 Alt. 2 GG) Mehr nicht. Also dichten Sie hier nichts rein, was gar nicht dort steht!
Neutitschein schreibt: “Hier verweise ich auf das, was ich bereits im Artikel absolut unwiderlegbar aufgezeigt hatte:
“Was unter den Teilen Deutschlands, die nach Artikel 23 zusammengeführt Gesamtdeutschland bilden, als deutsches Staatsgebiet zu verstehen ist, ist wiederum im Grundgesetz ganz klar im Artikel 116 festgelegt: Mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint das Grundgesetz einzig und allein, unaufgebbar und unabänderlich das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937!”
Schwachsinn, siehe vorangehende Antwort.
Neutitschein schreibt: “Es gibt keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet das Grundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint!”
Nicht im GG in einem seiner Verfassungsartikel, sehr wohl aber in seiner Präambel, woraus sich das Bundesgebiet ergibt. Aber vor allem in Art. 1 des 2+4-Vertrags! Und der bindet als völkerrechtlicher Vertrag Gesamtdeutschland, folglich das vereinte Deutschland.
Neutitschein schreibt: “Es ist also ganz eindeutig einleuchtend und es versteht sich völlig von selbst: Das Grundgesetz trägt in sich das Gebot zur Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands; das Grundgesetz benennt, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist!”
Das Wiedervereinigungsgebot wurde nachweislich der Aufhebung des Art. 23 GG a.F. und der Änderung des Art. 146 GG erfüllt. Punkt. Damit gibt es auch kein geltendes Wiedervereingungsgebot mehr. Siehe dazu auch AUSDRÜCKLICH den Art. 1 Abs. 4 des 2+4-Vertrags.
Neutitschein schreibt: “Anders ginge es auch gar nicht, denn wer sollte sonst rechtsverbindlich wissen, welches Gebiet überhaupt wiedervereinigt werden soll?”
Steht haargenau definiert in Art. 1 Abs. 1 des 2+4-Vertrags.
Neutitschein schreib: “Verstehen Sie das in seiner ganzen Tragweite? Noch einmal: Da das Grundgesetz den ihm konstituierend mitgegebenen Elementarauftrag der Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands hat, deshalb muß das Grundgesetz zur konkreten Rechtsanwendung dieses Wiedervereinigungsauftrags für Gesamtdeutschland absolut zwingend auch eine Stelle beinhalten, wo territorial benannt ist, welches Gebiet Deutschlands das Grundgesetz denn überhaupt unter dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland versteht!”
Blödsinn! Das Grundgesetz wurde am 3. 10. 1990 entsprechend geändert (s.o.).
Neutitschein schreibt: “Die einzige Stelle, die dem gesamten Grundgesetz für diese Bestimmung mitgegeben wurde, ist der Artikel 116, der die deutsche Staatsangehörigkeit (=die des Deutschen Reiches) regelt. Folglich, da dieser Artikel 116 die einzige Stelle im gesamten Grundgesetz ist, die überhaupt eine territoriale Definition für Gesamtdeutschland liefert, ist dieser Artikel 116 auch derjenige Artikel, der das zur Erfüllung des Wiedervereinigungsauftrags des Grundgesetzes benötigte Staatsgebiet Gesamtdeutschlands als solches ganz konkret und unabänderlich benennt.”
Falsch. Widerlegt. Siehe oben.
Neutitschein schreibt: “Das Grundgesetz sagt also hinsichtlich der einzig möglichen Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS dementsprechend klar: Das ganze Deutschland soll es sein – das in den Grenzen vom 31. Dezember 1937: Westdeutschland, Mitteldeutschland und die Ostgebiete!””
Eindeutig falsch! Siehe Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 2 iVm Art. 1 Abs. 3 iVm Art. 9 2+4-Vertrag.
Neutitschein schreibt: “Anderfalls müßten die “Widerleger” auf einen dem Grundgesetz zu dessen Wiedervereinigungsauftrag Gesamtdeutschlands mitgegebenen Artikel verweisen können, der ein anderes Gebiet für das wiederzuvereinigende GESAMTDEUTSCHLAND nennt als der Artikel 116. Ein solcher Artikel aber ist im ganzen Grundgesetz nicht zu finden.”
Siehe 2+4-Vertrag.
Neutitschein schreibt: “Und was die rechtsverbrecherischen Manipulationen am Grundgesetz nach der Streichung dessen Geltungsbereichs betrifft: Die BRD war nach dem Erlöschen ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit durch Streichung des Geltungsbereiches des ihr gegebenen und ihre Rechtlichkeit begründenden Grundgesetzes überhaupt nicht mehr in der Lage, noch irgendwelche rechtswirksamen Manipulationen am Grundgesetz vorzunehmen; wie etwa die Neuformulierungen der Präambel oder des Artikels 146.”
Völliger Nonsens! Die Bundesrepublik Deutschland ist nach der Vereinigung mit der DDR dasselbe Völkerrechtssubjekt wie auch davor, und ihre Handlungsfähigkeit ist nach dem Beitritt der DDR sogar noch größer, da sie nun als vereintes Deutschland gemäß Art. 7 Abs. 2 2+4-Vertrag “volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten” erreicht, sprich von den vier Mächten demgemäß ihre volle Souveränität zurückerhalten hat.
Neutitschein schreibt: “Der eben nicht zu widerlegende Knackpunkt ist ganz grundsätzlich der, daß durch den VOR dem 3. Oktober 1990 rechtswirksam gestrichenen Geltungsbereich des GG völlig unmöglich am 3. Oktober 1990 die Teilwiedervereinigung Deutschlands als “Beitritt des Gebietes des DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes” rechtswirksam durchgeführt werden konnte, da es diesen Geltungsbereich des Grundgesetzes als alles entscheidendes Vertrags- und Vollzugsmerkmal am 3. Oktober 1990 eben überhaupt nicht mehr gegeben hat!”
Falsch. Siehe oben und siehe Art. 1 iVm Art. 3 Einigungsvertrag. Das Grundgesetz galt nach Art. 23 Satz 1 GG a.F. “ZUNÄCHST” in den dort aufgeführten Ländern, dies impliziert denknotwendig, dass es – wenn es gemäß Art. 23 Satz 2 GG a.F. “in anderen Teilen Deutschlands [...] nach deren Beitritt in Kraft [gesetzt] ist” – dort danach auch gilt. Folglich besteht auch der Geltungsbereich ungebrochen fort, indem der Anwendungsbereich auf die beigetretenen Teile (die neuen Bundesländer und ganz Berlin) ausgedehnt wird.
Lesen und verstehen hilft manchmal doch schon sehr!
Neutitschein schreibt: “Und da beißt die Maus nun einmal keinen Faden ab, das hat das BRD-Regime selber in seinem Bundesgesetzblatt vom 23. September 1990 drinstehen!”
Richtig. Und dort stand es bis zum 3. 10. 1990.
Neutitschein schreibt: “Und überhaupt, Kristin Globzsch, was glauben Sie denn, was los sein wird, wenn diese Volksaufkläruung über den ungeheuerlichen BRD-Betrug immer weitere Kreise ziehen und flächendeckend greifen wird – in diese jeden Tag immer noch mehr wachsende Wut des Deutschen Volkes aufs BRD-Regime hinein? Dann kommt zum unwiderruflichen Faktum der tatsächlichen Rechtslage noch eine derart mächtige Macht des Faktischen direkt aus dem Volke heraus dazu, die sich gewaschen haben wird!”
Was ich glaube, spielt im Endeffekt keine Rolle. Ich bin nicht zum Glauben da. Ich interessiere mich für die Tatsachen – und da gehören Ihr Sermon und Ihre haarsträubenden Thesen aufgrund irriger Schlussfolgerungen wahrlich nicht dazu.
Neutitschein schreibt: “Und dieses Deutsche Volk ist nun einmal der höchste Souverän im Staat, welcher nicht die Staatssimulation des BRD-Regimes ist, sondern das völkerrechtlich fortbestehende DEUTSCHE REICH, dessen deutsche Staatsangehörigkeit das Deutsche Volk ja auch hat; nicht etwas eine deutsche Staatsangehörigkeit “Bundesrepublik Deutschland”, die es nicht gibt und nie gab!”
Das Völkerrechtssubjekt, dass das Deutsche Reich vertreten hat, heißt heute “Bundesrepublik Deutschland”. Dies hat das BVerfG in seinem wegweisenden und grundlegenden Urteil von 1973 festgestellt, als es schrieb, dass die Bundesrepublik als Staat nicht Rechtsnachfolger des Staates Deutsches Reich ist, sondern als Staat identisch ist. Die Teilidentität, auf die das Verfassungsgericht damals aufgund der deutschen Teilung noch abhob, ist seit dem 2+4-Vertrag obsolet. Seitdem gilt Art. 1 des 2+4-Vertrages. Das ist völkerrechtlicher Fakt.
@Kristin Globzsch
Blamieren Sie sich doch bitte nicht weiter mit Ihren lächerlichen winkeladvokatischen Fluchtversuchen.
Tatsache ist: Die Wiedervereinigung ist rechtlich definiert als Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes AM 3. OKTOBER 1990(!) – also ganz genau am 3.10.1990! An diesem 3. Oktober 1990 aber hat es diesen Geltungsbereich des Grundgesetzes als alles entscheidendes Vertrags- und Vollzugsmerkmal ÜBERHAUPT NICHT MEHR GEGEBEN!
Der Geltungbereich des Grundgesetzes war BEREITS VORHER rechtskräftig gestrichen worden, unumstößlich so verkündet im Bundesgesetzblatt vom 23. September 1990!
Das heißt klipp und klar: Wenn am 3. Oktober 1990 kein Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr da ist, dem man zum rechtswirksamen Vollzug der ohnehin falsch so benannten Wiedervereinigung beitreten kann, dann kann diesem auch nicht rechtswirksam beigetreten werden. Das ist so! Da können Sie sich auf den Kopf stellen und meinetwegen dazu mit den Beinen wackeln. Es ist und bleibt trotzdem so: Einem am 3. Oktober 1990 NICHT MEHR VORHANDENEM Geltungsbereich des GG kann am 3. Oktober 1990 eben nicht mehr rechtswirksam beigetreten werden!
Und außerdem und ganz grundsätzlich: Dem Grundgesetz “für” die Bundesrepublik Deutschland ist ja eben ganz ausdrücklich ein in einem eigenen Artikel festgelegter Geltungsbereich als konstituierender, und im Hinblick auf die Rechtsanwendung zur Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS entscheidend wichtiger integraler Bestandteil mitgegeben worden. Also erübrigt sich die akademische Frage, ob das Grundgesetz auch einen nicht in einem eigenen Artikel festgeschriebenen Geltungsbereich im Vorwort haben könnte. Diese Frage ist vom Grundgesetz selber in der größten Deutlichkeit mit einem ganz klaren und sehr lautem Nein beantwortet. Denn das Grundgesetz wurde eben ganz ausdrücklich mit einem in einem eigenen Artikel festgelegten, und bei jeweiligem Beitritt der anderen Teile Deutschlands auf diese zu ERWEITERNDEN Geltungsbereich begründet, und somit von Anbeginn an auf dessen Vorhandensein verpflichtet.
Das heißt also, wie ich auch in meinem Artikel betonte: Wenn dem Grundgesetz “für” die Bundesrepublik Deutschland dieses Grundgesetz konstituierend ein in einem eigenen Artikel bestimmter Geltungsbereich mitgegeben wurde, dann kann von dieser konstituierenden Bedingung des in einem eigenen Artikel festzulegenden Geltungsbereichs Zeit des Bestehens dieses Grundgesetzes “für” die Bundesrepublik Deutschland nicht abgerückt werden. Schon gar nicht, solange der konstituierende und damit unabänderlich unaufgebbare Elementarauftrag des Grundgesetzes nicht erfüllt wurde: Die Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS nach dem im Artikel 116 als einziger Stelle im ganzen Grundgesetz dafür genannten Staatsgebiet des Deutschen Reiches vom 31.12.1937 und die VERFASSUNGSGEBUNG in FREIER SELBSTBESTIMMUNG durch das Deutsche Volk nach Artikel 146.
Es ist rechtlich und in jeder Hinsicht absolut unmöglich, den ihm konstituierend mitgegebenen Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, vor dem Beitritt aller Teile Gesamtdeutschlands zu streichen! Und selbst dann dürfte dieser Geltungsbereich eines Grundgesetzes “für” die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich niemals gestrichen werden, sondern müßte auf die beigetretenen Gebiete ERWEITERT als Geltungsbereich BEIBEHALTEN werden.
Was unter den Teilen Deutschlands, die nach Artikel 23 zusammengeführt Gesamtdeutschland bilden, als deutsches Staatsgebiet zu verstehen ist, ist wiederum im Grundgesetz ganz klar im Artikel 116 festgelegt: Mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint das Grundgesetz einzig und allein, unaufgebbar und unabänderlich das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937!
Es gibt keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet das Grundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint!
Und wiederum ende ich genau wie bei meinem vorhergehenden Beitrag mit dem Hinweis darauf, was los sein wird, wenn das ohnehin immer wütender werdende Deutsche Volk jetzt mit einer bereit angelegten Aufklärungskampagne über den BRD-Betrug eingehend informiert wird! Was dann los sein wird, werter Systemling und Auftragstroll Globzsch, dem würde ich mich nicht mit derart durchsichtigen Ausreden und billigen Betrügereien in den Weg stellen wollen, wie Sie sie uns hier unterzujubeln versuchen, denn darüber könnte ein ohnehin sehr wüütendes und dann endlich aufgeklärtes Volk nämlich im Handumdrehen noch wütender werden, als es ohnehin schon ist.
Und dieses Deutsche Volk ist nun einmal der höchste Souverän im Staat, welcher nicht die Staatssimulation des BRD-Regimes ist, sondern das völkerrechtlich fortbestehende DEUTSCHE REICH, dessen deutsche Staatsangehörigkeit das Deutsche Volk ja auch hat; nicht etwas eine deutsche Staatsangehörigkeit “Bundesrepublik Deutschland”, die es nicht gibt und nie gab!
Und auch da bleiben Sie es schuldig, das Gesetz zu benennen, das anderfalls eine deutsche Staatsangehörigkeit der “Bundesrepublik Deutschland” festlegen sollte. Die gibt es definitiv nicht! Die deutsche Staatsangehörigkeit lautet korrekt ausgeschrieben: DEUTSCHES REICH!
Und ganz zum Schluß noch einmal richtig Klartext: Was wollen Sie Systemling und Ihr ganzes verlogenes, bankrottes Betrugs-Regime denn machen, wenn sich mehr und mehr und dann Millionen Deutsche erheben und in bebender Wut auf dieses Regime auf den Straßen und Plätzen bekunden: “WIR SCHEISSEN AUF DIE BRD!” – “WIR WOLLEN DIESE BRD NICHT MEHR!”?
Was bitteschön wollen Sie dann machen?
Mit reichstreuen Grüßen!
Richard Wilhelm von Neutitschein
Eine Nachricht an die gesamte Menschheit!
Freiheit
http://www.youtube.com/watch?v.....r_embedded
Bei dem Anschauen, da kam mir eine Idee??? Wenn man sich einen Neuwagen kaufen könnte (so en kleines Rennwägelchen!!!), einfach die Autohäuser, die Versicherungsgesellschaften, Tankstellen, Inspektionsrechnungen der Werkstätten etc. einfach bitten, da wir ja laut Fahrzeugbrief keine Eigentümer sind, die Rechnungen an die BRD Finanzagentur GmbH zu senden, zur Begleichung derselben!!! Wir bewegen das Fahrzeug ja nur!!!
Ihr bewegt falsch!!! Stimmt – uns gehört ja nix!!!
“Am Aschermittwoch ist alles vorbei!!!”
Nehmt Taschentücher mit!!!
Hugo Cabret
Anfang der Dreissigerjahre hilft Hugo seinem trunksüchtigen Onkel als Gehilfe dabei, sämtliche Uhren des Pariser Bahnhofs zu warten. Er lebt quasi auf sich allein gestellt in dem labyrinthartigen Gebäude und hält sich mit kleineren Diebereien über Wasser. Dort lernt er auch den schwermütigen Ladenbesitzer Georges Méliès und dessen Patenkind Isabelle kennen. Deren Halskette mit einem herzförmigen Schlüssel kann den antiken Roboter seines verstorbenen Vaters zum Laufen bringen. Und auch Méliès scheint ein Geheimnis mit sich herumzutragen.
http://www.hugocabret.de/#home
Roland Düringer im CLUB2 – Aussagen eines Mutbürgers
http://www.youtube.com/watch?v.....r_embedded
http://terragermania.wordpress.....utburgers/
@Neutitschein:
Ich blamiere mich gewiss nicht, denn im Gegensatz zu Ihrem geistigen Dünnpfiff kann man meine Argumente allesamt in jedem beliebigen juristischen Lehrbuch nachlesen. Und nun kommen Sie mir nicht, dass dies nur die deutsche Staatsrechtslehre so sehe… Nein! Sie können meine Argumente sogar in jedem x-beliebigen ausländischen Fachbuch zum öffentlichen und Völkerrecht nachlesen. Sie Amateur!
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Die Wiedervereinigung ist rechtlich definiert als Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes AM 3. OKTOBER 1990(!) – also ganz genau am 3.10.1990! An diesem 3. Oktober 1990 aber hat es diesen Geltungsbereich des Grundgesetzes als alles entscheidendes Vertrags- und Vollzugsmerkmal ÜBERHAUPT NICHT MEHR GEGEBEN!”
Falsch. Nach Art. 4 Einigungsvertrag gab es diesen sehr wohl noch!
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Der Geltungbereich des Grundgesetzes war BEREITS VORHER rechtskräftig gestrichen worden, unumstößlich so verkündet im Bundesgesetzblatt vom 23. September 1990!”
Einen Scheissdreck! Das juristische Schrifttum schreibt ganz überwiegend nichts vom 23. 9. 1990.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Das heißt klipp und klar: Wenn am 3. Oktober 1990 kein Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr da ist, dem man zum rechtswirksamen Vollzug der ohnehin falsch so benannten Wiedervereinigung beitreten kann, dann kann diesem auch nicht rechtswirksam beigetreten werden. Das ist so!”
Hanebüchener Laienkäse. Siehe oben. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Völkerrecht durch bilaterale Verträge und nicht durch das Grundgesetz. Der Art. 23 GG a.F. war vielmehr eine Beschränkung dieses Geltungsbereichs (s.o. und Nachweise in der Fachliteratur dort).
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Da können Sie sich auf den Kopf stellen und meinetwegen dazu mit den Beinen wackeln. Es ist und bleibt trotzdem so: Einem am 3. Oktober 1990 NICHT MEHR VORHANDENEM Geltungsbereich des GG kann am 3. Oktober 1990 eben nicht mehr rechtswirksam beigetreten werden!”
Blabla blub. Sie Amateur drehen sich im Kreis. Wie ein kleines Kind, das mit dem Kopf durch die Wand und seinne Lutscher haben will.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Und außerdem und ganz grundsätzlich: Dem Grundgesetz “für” die Bundesrepublik Deutschland ist ja eben ganz ausdrücklich ein in einem eigenen Artikel festgelegter Geltungsbereich als konstituierender, und im Hinblick auf die Rechtsanwendung zur Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS entscheidend wichtiger integraler Bestandteil mitgegeben worden.”
Das ändert nichts – aber auch gar nichts – an den oben von mir dargelegten und erläuterten rechtlichen Tatsachen. Ihre Ausflüchte, Neutitschein, sind nichts weiter als eine fadenscheinige Vernebelungstaktik. Damit können Sie vielleicht Ihresgleichen beeindrucken, Laien auf dem Gebiet des Staats- und Völkerrechts – aber mich gewiss nicht. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich eine juristische Ausbildung genossen. Und ja, ich war dafür auch im Ausland.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Also erübrigt sich die akademische Frage, ob das Grundgesetz auch einen nicht in einem eigenen Artikel festgeschriebenen Geltungsbereich im Vorwort haben könnte. Diese Frage ist vom Grundgesetz selber in der größten Deutlichkeit mit einem ganz klaren und sehr lautem Nein beantwortet.”
Häh? Was labern Sie hier für einen Unsinn? Dieser Einwand hat gar nichts mit der Sache zu tun.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Denn das Grundgesetz wurde eben ganz ausdrücklich mit einem in einem eigenen Artikel festgelegten, und bei jeweiligem Beitritt der anderen Teile Deutschlands auf diese zu ERWEITERNDEN Geltungsbereich begründet, und somit von Anbeginn an auf dessen Vorhandensein verpflichtet.”
Und diese Verpflichtung, namentlich das verfassungsrechtliche Wiedervereinigungsgebot, das sich aus Art. 23 GG a.F. und Art. 146 GG a.F. ergab, wurde am 3. 10. 1990 ganz offensichtlich und nach offizieller Verlautbarung vollständig erfüllt. Punkt.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Das heißt also, wie ich auch in meinem Artikel betonte: Wenn dem Grundgesetz “für” die Bundesrepublik Deutschland dieses Grundgesetz konstituierend ein in einem eigenen Artikel bestimmter Geltungsbereich mitgegeben wurde, dann kann von dieser konstituierenden Bedingung des in einem eigenen Artikel festzulegenden Geltungsbereichs Zeit des Bestehens dieses Grundgesetzes “für” die Bundesrepublik Deutschland nicht abgerückt werden.”
Natürlich kann es das, und sogar problemlos: siehe Art. 79 GG.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Schon gar nicht, solange der konstituierende und damit unabänderlich unaufgebbare Elementarauftrag des Grundgesetzes nicht erfüllt wurde: Die Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS nach dem im Artikel 116 als einziger Stelle im ganzen Grundgesetz dafür genannten Staatsgebiet des Deutschen Reiches vom 31.12.1937 und die VERFASSUNGSGEBUNG in FREIER SELBSTBESTIMMUNG durch das Deutsche Volk nach Artikel 146.”
Das denken heute nur noch ewiggestrige Spinner und Nazis. Für das deutsche Volk aber ist die Wiedervereinigung Deutschlands seit 1990 erfüllt. Weitere Teile Deutschlands, die beitreten könnten, gibt es gemäß Art. 1 2+4-Vertrag offiziell nicht mehr. Nur Nazis und Ewiggestrige bestreiten dies. Siehe zu dieser Auffassung das juristische Schrifttum und Entscheidungen des BVerfG, wenn dieses vom Grundgesetz als explizit gesamtdeutscher Verfassung schreibt.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Es ist rechtlich und in jeder Hinsicht absolut unmöglich, den ihm konstituierend mitgegebenen Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, vor dem Beitritt aller Teile Gesamtdeutschlands zu streichen!”
Wie oft wollen Sie diesen Schwachsinn eigentlich noch wiederholen? Siehe Antwort oben, sie wurde unlängst gegeben.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Und selbst dann dürfte dieser Geltungsbereich eines Grundgesetzes “für” die Bundesrepublik Deutschland selbstverständlich niemals gestrichen werden, sondern müßte auf die beigetretenen Gebiete ERWEITERT als Geltungsbereich BEIBEHALTEN werden.”
Unfug. Wenn es keine weiteren Teile Deutschlands mehr gibt, die beitreten könnten, kann man auch diesen Artikel 23 GG a.F. streichen. Außerdem verlangte Art. 1 2+4-Vertrag, dass das vereinte Deutschland – sprich die gesamtdeutsche Bundesrepublik Deutschland – entsprechende Bestimmungen aufhebt.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Was unter den Teilen Deutschlands, die nach Artikel 23 zusammengeführt Gesamtdeutschland bilden, als deutsches Staatsgebiet zu verstehen ist, ist wiederum im Grundgesetz ganz klar im Artikel 116 festgelegt: [...]”
Einen Scheissdreck! Art. 116 GG dient – und ich wiederhole mich!! – NICHT zur Definition des heutigen deutschen Staatsgebiets. Da gibt es von einem Laien wie Sie nichts dranherum zu deuteln.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint das Grundgesetz einzig und allein, unaufgebbar und unabänderlich das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937!”
Schwachsinn. Widerlegt, siehe oben.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Es gibt keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet das Grundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint!”
Das spielt keine Rolle, Sie Jura-Amateur! Denn in Art. 1 2+4-Vertrag steht explizit, welche Gebiete Gesamtdeutschland umfassen soll und heute auch umfasst.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Und wiederum ende ich genau wie bei meinem vorhergehenden Beitrag mit dem Hinweis darauf, was los sein wird, wenn das ohnehin immer wütender werdende Deutsche Volk jetzt mit einer bereit angelegten Aufklärungskampagne über den BRD-Betrug eingehend informiert wird!”
Nazis meinten, vor 70 Jahren für das Deutsche Volk sprechen zu müssen, und wir haben gesehen, dass am Ende nur Mist dabei rauskam. Ewigggestrige und Nazis waren es erst, die das Deutsche Volk in die Scheisse geritten haben!
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Was dann los sein wird, werter [...] als es ohnehin schon ist.Und dieses Deutsche Volk ist nun einmal der höchste Souverän im Staat, welcher nicht die Staatssimulation des BRD-Regimes ist, sondern das völkerrechtlich fortbestehende DEUTSCHE REICH, dessen deutsche Staatsangehörigkeit das Deutsche Volk ja auch hat”
Ach Neutitschein, Sie sind schlicht ein unverbesserlicher, aufklärungsresistenter alter Spinner; mehr nicht. Sie sind eine arme Kreatur, sozial gescheitert, aber wen interessiert das schon?! Ich bin gewiss nicht mit dem herrschenden System zufrieden (Ihr Vorwurf, ich hätte etwas mit dem “System” zu tun, entbehrt also jeglicher Logik und Argumentation), aber im Gegensatz zu einem dahergelaufenen Laien, der von juristischen Zusammenhängen als Amateur eh keine Ahnung hat, verfüge ich über die Fähigkeit, im Zweifelsfall in das Gesetz zu schauen und die einschlägige Fachliteratur zu Rate zu ziehen. So macht man, und nicht etwa wie Sie eigenmächtig unhaltbare und haarsträubende Fehlschlüsse zusammenzudichten und zu schwadronieren. So schaut’s aus.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “[...] eine deutsche Staatsangehörigkeit “Bundesrepublik Deutschland”, die es nicht gibt und nie gab!”
Es gab auch nicht eine Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich”, sondern ab 1913 gab es seit eh und je nur eine mittelbare Staatsangehörigkeit und eine unmittelbare. Und seit 1934 gibt es explizit nur eine “deutsche Staatsangehörigkeit” Also nix “Deutsches Reich”, Sie Lügner!
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Und auch da bleiben Sie es schuldig, das Gesetz zu benennen, das anderfalls eine deutsche Staatsangehörigkeit der “Bundesrepublik Deutschland” festlegen sollte.”
Spielt keine Rolle. Es gibt – wie ausgeführt – seit 1934 nur eine gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit. Daran änderten die Gründung der Bundesrepublik wie auch die der DDR nichts.
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Die gibt es definitiv nicht! Die deutsche Staatsangehörigkeit lautet korrekt ausgeschrieben: DEUTSCHES REICH!”
Falsch! Und zwar absolut falsch! Sie lautet vielmehr korrekt: DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT. Schauen Sie ins Gesetz, Sie Lügenbold!
Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Und ganz zum Schluß noch einmal richtig Klartext: Was wollen Sie Systemling und Ihr ganzes verlogenes, bankrottes Betrugs-Regime denn machen, wenn sich mehr und mehr und dann Millionen Deutsche erheben und in bebender Wut auf dieses Regime auf den Straßen und Plätzen bekunden:”
Nö, will ich nicht. Siehe oben.
Mit Grüßen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Freundschaft!
Das sind nicht meine Worte, ich kopiere sie nur! Ich will aber auch keine Widersprüche provozieren, weil es tatsächlich um eine Auslegung geht. Alles ist wie Gummi, man kann es so oder so sehen, jedoch letztlich entscheidet der Richter:
Seit dem 2 + 4-Vertrag hat die BRD aufgehört, zu existieren. Damit hat die Weimarer Verfassung wieder Gültigkeit. Alles was derzeit passiert, ist unrechtmäßig weil das GG nicht mehr gilt, somit Gerichte nicht mehr zuständig sind, weil ihnen durch die Aufhebung des Art. 23 GG anno 1990 die rechtliche Grundlage entzogen wurde, da mit der Aufhebung des Art. 23 GG ” auch die Zuständigkeit des GG aufgehoben wurde. Wenn sich die gleichen Propheten dann auf Art. 146 des GG berufen, ist das ein Widerspruch in sich.
Andere beschränken sich auf die Feststellung, dass eine neue Verfassung und ein Friedensvertrag überfällig sind. Damit haben sie recht, aber ihre Ideen, zu einer neuen Verfassung zu kommen, sind aus meiner Sicht reine Utopie. Wie soll das gehen? wie will man erreichen, dass die Politik kapituliert und dem Volkswillen nachgibt?
Es ist richtig. Mit der Wiedervereinigung hätte ein Friedensvertrag mit allen ehemaligen Kriegsgegnern abgeschlossen und das GG nach Art. 146 und der Präambel des GG durch eine vom Volk in feier Abstimmung verabschiedete Verfassung ersetzt werden müssen. Die Aufhebung des Art. 23 GG, in dem der Geltungsbereich des GG festgeschrieben war, ist ein real stattgefundenes Novum. Aber ich bin überzeugt, dass von 1.000 Staatsrechtlern mindestens 500 mit den unterschiedlichsten Rechtsauslegungen aufwarten, warum das keinen Einfluss auf den Bestand der BRD und den Bestand des GG hat. Und Recht, das sollte jeder begriffen haben, ist nicht die textliche Fassung der Paragraphen oder der Wortlaut des Grundgesetzes, sondern das, was die Richter aus dem jeweiligen Wortlaut mittels Interpretation machen und das steht zu oft im krassen Gegensatz zum Wortlaut der entsprechenden Gesetze. Als praktisches Beispiel möchte ich Art. 12 GG anführen, der jedem Arbeitnehmer die freie Wahl des Arbeitsplatzes garantieren soll und Zwangsarbeit verbietet, wie übrigens auch die Charta der vereinten Nationen, die von Deutschland ratifiziert wurde. Unsere Herren und Damen Richter, immer bestrebt, es der herrschenden Politklasse recht zu machen und damit einen weiteren kleinen Baustein für die eigene Beförderung in das Mosaik fehlender Gewaltenteilung und nachhaltiger Beeinflussung “unabhängiger Richter” einzufügen, werden in einer Klage gegen den Zwang, einen Ein Euro Job anzunehmen, keinen Verfassungsverstoß sehen. Kein Arbeitsloser ist gezwungen, einen Ein Euro Job oder einen Minijob anzunehmen. Dass ihm bei Ablehnung die Regelleistung gekürzt und er damit dem Verhungern ausgesetzt wird, kann dabei nicht der richterlichen Betrachtung unterliegen. Die Annahme des Ein Euro- oder Minijobs ist keine Zwangsarbeit, denn man kann ja niemanden zwingen, der Arbeit auch nachzugehen. Er hat ja eine Alternative. Er kann sich ja für das Verhungern entscheiden. So in etwa erfolgt die richterliche Auslegung, die je nach Bedarf mal punktuell, mal in sehr breiter Auslegung erfolgt, so, wie es der “Dienstherr” gerade braucht. Es ist die “Preußische Tradition des Beamtentums”, wie es Papier einmal auszudrücken pflegte, ein Relikt aus den Zeiten des Feudalismus, der zwischen Dienstherr, Staatsdiener und Volk unterscheidet (in dieser Reihenfolge) und bis heute Bestand hat. Beamte leisten nichts, was nicht auch Angestellte leisten könnten. Aber sie halten eisern an ihrem Status fest, der ihnen nicht nur zusätzliche Macht, sondern auch zusätzliche Privilegien verleiht und die Gewerkschaften unterstützen diesen Anachronismus noch mit aller Macht (vor allem ver.di). Das Beamtentum macht Beamte nahezu unangreifbar, denn nur selten wird ein Beamter für dienstlichen Vergehen haftbar gemacht, sondern immer ist es eine Klage gegen den Staat, der fast jede Klage abzuschmettern weiß. Wir brauchen Menschen für die staatlichen Aufgaben, aber keine Staatsdiener, wir brauchen Richter und Staatsanwälte, aber sie müssen unabhängig von der Willkür politischer “Dienstherren” sein und Gesetze nicht nach Wunsch interpretieren, sondern dem wirklichen Sinn nach sie in praktiziertes Recht umsetzen.
Kommen wir also wieder zu der gewünschten Verfassung. Rein rechtlich stimmt alles, was gesagt wird, aber wie will man es ändern? Durch eine Petition? Da kann ich nur grinsen. Durch Demonstrationen? Mein Grinsen wird breiter. Durch einen Aufstand? Das käme den Damen und Herren in Berlin sehr entgegen. Einen Aufstand können sie mit militärischer Macht bekämpfen und er wäre die Gelegenheit, die Bundeswehr im Innern einsetzen zu können. Sie könnten die bereits bestehende Diktatur vervollständigen und festzementieren. Das Grundgesetz? Mein Gott, das ändert man eben. schauen Sie einmal, wie viele Änderungen man an dem Prachtstück schon vorgenommen hat:
http://www.flegel-g.de/Verfassung-GG.html
LG
Ubasser
@Kristin Globzsch, Du bist ein Landesverräter, wenn Du auch nur annimmst, das die Regierungen der DDR und die Regierung der BRD, je eine Finanzgesellschaft vor der Löschung je hörten oder diskutierten, wie auch ein Dödel, der glaubt, das man erst einen Staat streichen muß, um ihn dann mit einem anderen Staat zusammenführen kann, der auch die Gesetze außer Arbeitsgesetz der DDR, übernimmt. Alles ohne Volksbefragung und auch alles ohne vorhergehende Änderung der Gesetze und alles mit Bestechung und Mord!
Das ist eine Mafiaregierung, die im Auftrag der Juden hier das Deutsche Reich das besetzte Land der Deutschen in den Genozid treibt! Schau Dir selber die Grundgesetze an und lies die DDR-Verfassung, so wirst Du nichts mehr von dem haben, was Deutsches Recht ist und auch keine Grenzen, weil die Gesetzwidrig und durch Betrug mit internationaler Vereinigung von Banden an das ganze Volk der Nationen will und diese faktisch enteignen wollen: Jugoslawien, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien sind nur einige Beispiele und gerade da, wo noch Armeen als Bündnispartner sind, deren Waffentechnik sich auch mit Deutscher Technik bedient, werden auch noch Kriege weitergeführt. Diese nicht im Namen des Deutschen Reiches, nicht der Deutschen, sondern mit den Agenten und Bücklingen der Israelis und der USA!
Siehe Firma BRDgmBH und das Wissen, ab wann die in Deutschland, dem besetzen Deutschen Reich durch das Parlament und den Abgeordneten ging!
Siehe auch internationales Recht an, Art. 43 HLKO wird immer noch für uns gehandelt, seit 1990 auch wegen der Stationierung der USA-Waffensysteme, angeblich mit polnischer Zustimmung. Schwachkopf, denke nach, ehe hier der gute Mann in seiner Arbeit von Dir so schlecht bewertet wird! Denn das Ding mit der RESTITUTION des FREISTAAT DANZIG, deren Regierung wir ja haben, anners die BRD – Regierung selber gewählt und öffentlich und auch international ausgerufen, das schockiert die meisten, das die BRD nicht Nachfplger und Eigner der Deutschen des Deutschen Reiches sind, auch kein Land, mit Deinem Oberschlauen Märchenbuchschreiber!
@Kristin Globzsch,
sagen, bzw. schreiben Sie nicht so einen Unfug! Sie können die Tatsachen, die Herr von Neutitschein niemals widerlegen – weil es eben eine Auslegungssache ist. Sie könnte sich genau so gut darüber streiten: Das Objekt hat die Farbe des Maigrasses und der andere sagt, es ist grün!
Also, statt hier zu ergründen und nach Ursachen zu suchen, warum es so schwammig formuliert wurde, oder warum genau diese Dinge so vonstatten ging, wie es dar gelegt wurde, zermartet ihr euch! So ein Blödsinn!
Wenn ich Ihnen nun sage, dass der gesamte 2+4 Vertrag von deutscher Seite gar nicht eingahlten wurde…werden Sie, Frau Kristin Globzsch wie keifen. Allerdings verhält es sich so! Das ist auch eine Tatsache!
Wenn ich Ihnen nun sage, dass auch das Potsdamer Abkommen nicht eingehalten wurde, werden Sie sicher auch keifen, allerdings verhält es sich ebenso.
Daran Schuld hat die Bundesregierung und die übergeordnete Stelle USA! Das ist verbrieft und besiegelt und durch Herrn Schäuble ebenso bestätigt. Also, warum sollte man dann das Geschehene nicht so auslegen, wie es Herr von Neutitschein gemacht hat? Da würden von Ihnen nur ein paar Worte reichen, statt Ihrer Aufsätze!
Also, immer langsam mit den jungen Pferden! Auch ein Gesetz beruht auf Ansichtssache!!!
LG
Ubasser
Ihre multiplen Persönlichkeitsstörungen haben die Phase der Transsexualität erreicht.
Halten Sie uns bitte auf dem Laufenden.
Sehr gut @Ubasser und @Senatssekretär, dass ihr die Debatte auf eine politische Ebene hebt, sozusagen als Nachhilfe für die “Experten”.
@Kristin Globzsch
Ihre unflätige, mit Schimpftiraden gespickte Primitivsprache verrät Ihre Erregung ob Ihrer Unsicherheit, da Sie im Grunde Ihres Wesens wissen, oder zumindest ahnen, welchen lächerlichen Unsinn Sie verzapfen.
So zum Beispiel:
“Falsch. Nach Art. 4 Einigungsvertrag gab es diesen (gemeint ist der Geltungsbereich des GG) sehr wohl noch!”
Der Geltungsbereich des Grundgesetzes Artikel 23 war durch Verkündung des Bundesgesetzblattes am 23. September 1990 rechtskräftig erloschen und somit am 3. Oktober 1990 nicht mehr vorhanden! Das ist Fakt!
Ebenso ist Fakt, daß die falsch so bezeichnete Wiedervereinigung rechtlich klipp und klar und uninterpretierbar eindeutig definiert ist als “Beitritt des Gebietes der DDR zum GELTUNGSBEREICH DES GRUNDGESETZES”. Nicht als Beitritt zu einer Interpretation des (als In-Sich-Vertrag von Besatzungsmächten mit ihren Vasallen ohnehin null und nichtigen) 2 + 4 Vertrags und auch nicht zu “bilateralen Verträgen”, NEIN, sondern ganz ausdrücklich als “Beitritt des Gebietes der DDR zum GELTUNGSBEREICH DES GRUNDGESETZES”!
Diesen Geltungsbereich des Grundgesetzes aber hat es ausweislich des hier allein maßgeblichen Bundesgesetzblattes vom 23. September 1990 am 3. Oktober 1990 aber NICHT MEHR GEGEBEN. Das heißt klipp und klar: Kein GELTUNGSBEREICH DES GRUNDGESETZES mehr vorhanden – kein rechtswirksamer Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr möglich.
Hart für einen Systemling des Bankrottregimes, der Lachnummer BRD, ganz gewiß – aber das ist eben so. Das können Sie drehen und wenden wie sie wollen. Es gab am 3. Oktober 1990 keinen Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr, und allein dieser wäre aber der erforderliche Vertrags- und Vollzugsgegenstand der Wiedervereinigung gewesen, nicht der allerdümmlichste Schmarrn, den Sie da wie im Fieberwahn konfabulieren.
Noch einmal: Die ohnehin falsch so bezeichnete Wiedervereinigung, als lediglich Teilvereinigung West- und Mitteldeutschlands, ist haargenau definiert als: “Beitritt des Gebietes der DDR zum GELTUNGSBEREICH DES GRUNDGESETZES” – und als nicht anderes.
Also bitte, stellen Sie sich auf den Kopf und wackeln Sie mit den Beinen – es ändert nichts daran!
Dann fiebern Sie weiter:
“Hanebüchener Laienkäse. Siehe oben. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Völkerrecht durch bilaterale Verträge und nicht durch das Grundgesetz. Der Art. 23 GG a.F. war vielmehr eine Beschränkung dieses Geltungsbereichs (s.o. und Nachweise in der Fachliteratur dort).”
Oh heilige Einfalt! Sie blamieren sich ja bis auf die Knochen!
Im noch vor dem Beitritt der „neuen Bundesländer“ zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gestrichenen Geltungsbereich des Grundgesetzes (wodurch dieser Beitritt eben nicht mehr rechtswirksam vollzogen werden konnte) Artikel 23, hieß es unmißverständlich: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Es hieß dort also wohlgemerkt nicht: „im anderen Teil Deutschlands“ (vulgo der SBZ/DDR), sondern wortwörtlich: „in den anderen Teilen Deutschlands“. Diese anderen Teile (Plural) werden bestimmt durch Artikel 116: Grenzen vom 31.12.1937. Weil, wie unterdessen zur Genüge dargelegt wurde, ein Artikel, dem anderslautend zu entnehmen wäre, was unter Gesamtdeutschland zu verstehen ist, sich nirgendwo im Grundgesetz findet oder jemals fand – aber andererseits ein Grundgesetz, dessen konstituierender Wesenskern im unaufgebbaren Auftrag zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Gesamtdeutschlands besteht, ganz unstrittig eine Stelle beinhalten muß, die verbindlich benennt, welches Gebiet unter diesem Gesamtdeutschland denn zu verstehen ist. Andernfalls wäre das Grundgesetz ja von Deppen verfaßt worden, und das wird wohl niemand annehmen wollen.
Daß heute offensichtlich solche über dieses “wachen”, steht auf einem anderen Blatt.
Kommen wir nun auf den nie rechtswirksam vollzogenen Beitritt des Gebietes der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zurück: Der Geltungsbereich des Grundgesetzes hätte denn also bei einer rechtswirksam vollzogenen (Teil)Wiedervereinigung nach dem Beitritt des Gebietes der DDR um dieses Gebiet ERWEITERT werden müssen; er hätte niemals, und das auch noch VOR diesem Beitritt, GESTRICHEN werden dürfen – was ja das unglaubliche Narrenstück eines Beitritts zum Geltungsbereich des Grundgesetzes NACH der Streichung dieses Geltungsbereiches als rechtswirksamen Vollzug völlig und absolut unmöglich machte.
Da das Gebiet der DDR aufgrund der durch die Sachlage gegebenen Unmöglichkeit niemals rechtswirksam der Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist und also niemals rechtswirksam Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland geworden ist, gilt dort auch kein Gesetz und keine Verordnung, gar nichts der BRD. Alles geschieht nur auf der Basis von Willkür, arglistiger Täuschung und Volksbetrug! – Ohne jede Rechtsgrundlage.
Dann, was wie gesagt nur Ihre sehr deutliche Unsicherheit verrät, poltern Sie weiter:
“Der Jura-Laie Neutitschein schreibt: “Der Geltungbereich des Grundgesetzes war BEREITS VORHER rechtskräftig gestrichen worden, unumstößlich so verkündet im Bundesgesetzblatt vom 23. September 1990!”
Einen Scheissdreck! Das juristische Schrifttum schreibt ganz überwiegend nichts vom 23. 9. 1990.”
Das ist dann aber ein seltsames “juristisches Schrifttum”, auf das Sie seltsamer “Jurist” sich da berufen können wollen. Klingt mir eher sehr aus der Nase gezogen – aus Verzweiflung über die aussichtlose argumentative Not, in der Sie klarerweise stecken… Denn jedes juristische Schrifttum muß sich selbstverständlich, wenn es sich mit der Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes befaßt, auf das Bundesgesetzbaltt beziehen. Denn dort gab die Bundesregierung eben diese Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes bereits am 23. September 1990 mithin als RECHTSWIRKSAM bekannt! Siehe: BGBl. 1990, Teil II, Seite 885.
Ich weiß ja nicht, was Sie so als “juristisches Schrifttum” betrachten. Die Rechtskolumne der Bildzeitung vielleicht? Ich halte mich da schon lieber an das Bundesgesetzblatt, denn – unter uns, werter Systemling – etwas juristisch Maßgeblicheres als das Bundesgesetzblatt gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Mal so als kleiner Hinweis!
Unser Superjurist blamiert sich weiter:
“Und diese Verpflichtung, namentlich das verfassungsrechtliche Wiedervereinigungsgebot, das sich aus Art. 23 GG a.F. und Art. 146 GG a.F. ergab, wurde am 3. 10. 1990 ganz offensichtlich und nach offizieller Verlautbarung vollständig erfüllt. Punkt.”
Gut, daß sie so ausdrücklich einen Punkt machen. Denn hätten Sie weitergeschrieben, hätten Sie noch mehr dummes Zeug geschwätzt. Das räumliche Gebiet des Wiedervereinigungsgebotes für GESAMTDEUTSCHLAND ergibt sich einzig und allein aus Artikel 116 des Grundgesetzes. Denn das ist nun einmal der einzige dem Grundgesetz mitgegebene Artikel, der ein Gebiet GESAMTDEUTSCHLANDS nennt – das vom 31.12.1937. Oder nennen Sie mir doch einen dem Grundgesetz mit seinem Wiedervereinigungsauftrag mitgegebenen Artikel, der ein anderes Gebiet für Gesamtdeutschland nennt als der Artikel 116. Nennen Sie doch bitte diesen dem Grundgesetz mitgegebenen anderen Artikel!
Selbstverständlich mußte dem Grundgesetz mit seinem über allem stehenden Wiedervereinigungsauftrag Gesamtdeutschlands dann auch irgendein Artikel mitgegeben werden, in welchem ein konkretes Staatsgebiet für diesen Wiedervereinigungsauftrag genannt wird. Das ist doch sonnenklar! Sonst hätte ja jeder mit einem anderen Gebiet für die Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands daherkommen können. Und der einzige Artikel im ganzen Grundgesetz, der ein Gebiet für das wiederzuvereinigende GESAMTDEUTSCHLAND nennt, ist eben der Artikel 116 mit dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches vom 31.12.1937!
Und außerdem ist ja noch nicht einmal die Teilwiedervereinigung West- und Mitteldeutschlands rechtswirksam vollzogen worden, aus den oben dargelegten Gründen!
Also bitte, werter Systemling einer Lachnummer von Bankrottregime: Zum Abreagieren auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln.
Die Blamage des Systemlings geht munter weiter, er schreibt:
“Es gab auch nicht eine Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich”, sondern ab 1913 gab es seit eh und je nur eine mittelbare Staatsangehörigkeit und eine unmittelbare. Und seit 1934 gibt es explizit nur eine “deutsche Staatsangehörigkeit” Also nix “Deutsches Reich”, Sie Lügner!
Es gibt – wie ausgeführt – seit 1934 nur eine gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit. Daran änderten die Gründung der Bundesrepublik wie auch die der DDR nichts.”
Als ausgemachter Dummkopf wie Sie würde ich mit Vorwürfen wie “Lügner” etwas vorsichtiger umgehen – denn genau diese gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit ist eben die deutsche Staatsangehörigkeit des DEUTSCHEN REICHES! Diese alleinige deutsche Staatsangehörigkeit des DEUTSCHEN REICHES wurde 1934 eingeführt, um die bis dahin bestehenden deutschen Staatsangehörigkeiten der einezelnen Länder (Preußen, Bayern etc.) aufzuheben zugunsten einer alleinigen deutschen Staatsangehörigkeit des DEUTSCHEN REICHES. Das ist der Hintergrund des ganzen. Und es ist ja sehr lustig, daß Sie sich auf das Gesetz von 1934 berufen und dann behaupten, das wäre nicht das Deutsche Reich gewesen… Lesen Sie das Gesetz nach – dort steht klipp und klar REICHSANGEHÖRIGKEIT. Und die deutsche Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches ist es noch heute!- Die deutsche Staatsangehörigkeit lautet korrekt ausgeschrieben: DEUTSCHES REICH! – Denn es wurde nie eine andere alleinige deutsche Staatsangehörigeit eingeführt als diese alleinige REICHSANGEHÖRIGKEIT des sich auch von der BRD ausdrücklich zu Eigen gemachten Gesetzes von 1934! Es gibt kein Gesetz, das eine eigene deutsche Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland festlegt. Im Gegenteil, sie hat sich erst jüngst wieder explizit auf das Gesetz von 1934 der alleinigen deutschen Staatsagehörigkeit des DEUTSCHEN REICHES berufen. 1934! Sie selber reden doch vom Gesetz von 1934! Also was ist das dann – deutsche Staatsangehörigkeit: DEUTSCHES REICH!
Da plärren Sie dann:
“Falsch! Und zwar absolut falsch! Sie lautet vielmehr korrekt: DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT. Schauen Sie ins Gesetz, Sie Lügenbold!”
Aber jetzt haben Sie sich aber ganz in den tiefsten Keller Ihrer Dummheit verrannt, mein Lieber! Freilich ist esdie deutsche Staatsangehörigkeit, aber die Frage ist doch konkret WELCHER deutsche Staat diese deutsche Staatsangehörigkeit bildet. Die Bundesrepublik Deutschland ist es jedenfalls nicht, sonst würde diese Lachnummer von Bankrottregime in ihren “Dokumenten” unter Staatsangehörigkeit je nicht das ultrablödsinnige Eigenschaftsword “Deutsch” hinschreiben, sondern eben Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland. ja ei, warum tut es das dann nicht, das windige Regime einer Staatssimulation? Weil es das nicht kann! Weil es keine deutsche Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland gibt, sondern der Staat, welcher die deutsche Staatsangehörigkeit begründet heißt: DEUTSCHES REICH!
Oder was war das denn dann 1934?
Warum schreibt also Ihr lächerliches Witzregime nicht unter Staatsangehörigkeit “Bundesrepublik Deutschland”? Weil es das mangels einer solchen deutschen Staatsangehörigkeit nicht kann! Das deutsche Reich aber kann schreiben – Staatsangehörigkeit: DEUTSCHES REICH! Denn genau das ist korrekt ausgeschrieben die deutsche Staatsangehörigkeit, die, wie es sich gehört, kein Eigenschaftswort, sondern konkret den dazugehörigen Staat benennt: Staatsangehörigkeit: DEUTSCHES REICH!
Ihr lausiges, lächerliches BRD-Regime kann das nicht, das kann mangels einer eigenen deutschen Staatsangehörigkeit nicht hinschreiben: Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland – denn Ihr BRD-Regime ist nicht nur am Arsch, sondern es ist auch für den Arsch und nur für Ärsche!
Mit reichstreuen Grüßen!
Richard Wilhelm von Neutitschein
Das Grundgesetz ist das, was uns zusammenhält. Das bereitet Ihnen offensichtlich Unbehagen. Ansonsten würden Sie zum Beispiel darauf hinweisen, dass die letzten Regierungen Verfassungsänderungen durchgeführt haben, die aus mehreren Gründen nicht von der Mehrheit der Bevölkerung befürwortet sein können.
In ihrer ganzen Lebensgeschichte haben “die Deutschen” mit Masse (das Volk, der sog. Souverän) ihre staatliche Organisation nicht selbst bestimmt und sich das sog. Recht gesetzt. Es taten in jedem Fall die Herrschenden für sie. Das waren früher der Adel und die Pfaffen, und heute sind es bürgerliche Kapitalkreise, ihre parlamentarischen Steigbügelhalter und ausländische Mächte hinter ihnen, die Keiner wirklich kennt und kontrolliert. Oder wurden die deutschen Kaiser jemals vom Volk gewählt, und konnten die Weimarer Demokraten dem Grunde nach beanspruchen, die legitimen Vertreter des gesamten Volks zu sein?
(Von dieser grundsätzlichen Bewertung ist zu unterscheiden die Zuneigung, die einzelne geschichtliche Lenker und Führer allgemein oder überwiegend genossen haben mögen).
Im gleichen Stil wird es auch künftig weiter gehen, d.h. sollte es überhaupt noch einmal ein umwälzendes Ereignis zugunsten einer explizit nationalstaatlichen Entwicklung geben (wonach es gegenwärtig gar nicht aussieht!), so geht diese voraussichtlich aus den herrschenden Kreisen hervor und nicht von irgendwelchen Reichsdemonstranten.
Den deutschen Staat, wo alle Macht tatsächlich vom Volke ausging, wo es sich bis hinunter in alle Gemeinden und einen jeden Betrieb wirklich regierte, soll mir erstmal Einer zeigen – er wäre der einzig erstrebenswerte.
Insoweit ist das hier die schon üblich gewordene Gespensterdebatte, losgetreten von dem dubiosen Einflussagenten Neutitschein, der im Netz eine Menge Wind macht, und den Niemand persönlich kennt.
http://www.reichsdeppen.pinkol.....opic=921.0
Bezeichnenderweise ist seine These vom Reich ein Schlagwort, dessen vermeintliche Attraktivität aber schnell platzt wie ein Luftballon, sobald man sich damit näher befasst. Das kann bei verschiedenen Ansätzen geschehen.
zum Beispiel das Recht. Dass es sich vordergründig um eine rechtliche Frage handelt, die kein Laie sicher nachvollziehen kann, zeigen die vorangegangenen Kommentare, wobei der “Freiherr” nicht gerade gut aussieht – Ergebnis: das Reich schon im ersten Ansatz durchgefallen. Vermutlich soll es das sogar, um so jede nationalverstandene Opposition wieder einmal als lachhaft zu bestätigen.
Ist Neutitschein ein Agent provocateur? Vieles deutet in diese Richtung.
Im übrigen ist das Recht keine übergeordnete Instanz, die man zur Erfüllung eigener Wünsche nur anzurufen bräuchte sondern ein Herrschaftsinstrument. Das bedeutet praktisch vor allem, dass derjenige Recht hat der die Macht besitzt und nicht der, der keine hat aber nur das Recht beschwört.
Im internationalen Massstab sahen wir gerade in Libyen, was Völkerrecht, Haager Landkriegsordung u.a. Konventionen, die UN-Charta oder bilaterale Abkommen wirklich wert sind.
Ein anderer und bezeichnender Aspekt ist der, dass dem vorgestellten Reich keine inhaltliche Antworten beigegeben werden, also Antworten zur Gesellschaftsordnung, die in etwa umfaßt: die demokratische Selbstorganisation, die Sittenordnung, die Wirtschaftsweise, die Religion.
Diese definitive Unklarheit ist eine bewusste, denn sonst müsste der angebliche Freiherr ja mal darstellen, worin sein Deutsches Reich und die neue (alte) Verfassung sich denn tatächlich von der BRD und all den herrschenden Zuständen unterscheidet. Nur die “Grenzen von 1937″ können es ja nicht sein, zumal die Grenzfrage jeden lebensechten Bezug zu den heutgen Deutschen entbehrt.
Diese viele wesentlichere Bestimmung des Reiches und eine tragfähige Idee auf die Zukunft zu vermeiden ist für Neutitschein bezeichnend. Sein Reich, mit dem er punkten will, ist eine Ablenkung auf eine reine Formsache, die scheinbar nur einfach erfüllt werden muss.
Auf die Konsequenzen dieses Tuns aufmerksam zu machen kommt N. nicht in den Sinn.
Die Konsequenzen aber sind, Deutsche unmittelbar strafrechtlich zu gefährden, indem man sie zu sinnfreien Schreibereien an Politiker, Behörden u.a. verführt sowie Deutsche nach dem bekannten Links-Rechts-Muster aufeinanderzuhetzen.
Das Schlagwort vom Reich erfasst nicht einmal den Tatbestand der unrechtmässigen alliierten Sonderbehandlung Deutschlands ab 1945 (im Gegenteil, bei Berufung auf das GG stellt Neutitschein den Alliierten noch einen Persilschein aus), es erbringt zu diesem Aspekt überhaupt keine Aufklärung, aber gerade in den Parallelen zur Gegenwart wird das damalige Unrecht überhaupt sichtbar. In diesem Punkt kann man Aufklärung betreiben, aber das falscheste was man überhaupt tun kann ist, die Frage geschichtlichen Unrechts sofort mit der Forderung nach Wiederherstellung eines “Reichs” zu verbinden!
“Das Reich” entwickelt selbst keinen Minimalkonsens aller oppositionellen Deutschen, die das EU-Europa, seine Bürokraten, Bankster u. korrupten Politiker nicht wollen, den Verlust der Identität fürchten aber auch soziale Gerechtigkeit und mehr politische Mitbestimmung verlangen. Es gibt stattdessen einen vorgefassten “Konsens” namens “Reich” fertig vor und fordert seine Annahme!
“Das Reich” hat keinen lagerübergreifenden Charakter in gemeinsame Frontstellung gegen EU, Zionismus und NWO. Es ist tendenziell einer Parole aus dem rechten Eck gleich, die wegen ihrer unklaren Inhalte zu Missverständnissen und Misstrauen führen muss und von vornherein spaltend wirkt. Und genau das ist nach meinem Dafürhalten Neutitscheins Auftrag, näher erläutert wurde es an der Stelle ff.:
http://julius-hensel.com/2012/.....mment-5385
@Beobachter sagt:
“In ihrer ganzen Lebensgeschichte haben “die Deutschen” mit Masse (das Volk, der sog. Souverän) ihre staatliche Organisation nicht selbst bestimmt und sich das sog. Recht gesetzt. Es taten in jedem Fall die Herrschenden für sie.”
Richtig. Aber noch niemals handelten die Herrschenden mit einem derartigen regelrechten antideutschen Vernichtungshaß gegen die nationalen, und die elementarsten Lebensinteressen des Deutschen Volkes wie im BRD-Regime.
@Beobachter sagt:
“Insoweit ist das hier die schon üblich gewordene Gespensterdebatte, losgetreten von dem dubiosen Einflussagenten Neutitschein, der im Netz eine Menge Wind macht, und den Niemand persönlich kennt.”
Mit Verlaub, das ist blödsinniges Gesabber als reichlich dümmlicher Angriff unter die Gürtellinie. Ich kenne Sie ja auch nicht. Aber es geht doch nicht darum, ob Sie mich kennen, sondern ob Sie, außer ihrem üblichen schwammigen und eben sinnlosem Herumgequatsche, die konkreten Punkte meiner Darlegung konkret aufgreifen und konkret widerlegen können. Dazu sind sie offensichtlich nicht in der Lage.
Ich nannte Sie einmal scherzhaft einen Kippaträger; nicht, weil ich Sie für einen Juden halten würde, der Sie wohl sicher nicht sind, sondern weil ihre schäbige Vorgehensweise typisch jüdische Züge trägt. Und es ist eben schäbig und es ist hinterfotzig, wenn Sie mich hier fernab jeder Sachdiskussion als “Einflussagenten” diffamieren. Es ist allerdings auch nicht schwer, zu erkennen, daß Ihr diesbezügliches Vorgehen sicher nicht jüdischer Gerissenheit, sondern eher Ihrer geistigen Hilflosigkeit geschuldet ist.
@Beobachter sagt:
“Dass es sich vordergründig um eine rechtliche Frage handelt, die kein Laie sicher nachvollziehen kann, zeigen die vorangegangenen Kommentare, wobei der “Freiherr” nicht gerade gut aussieht – Ergebnis: das Reich schon im ersten Ansatz durchgefallen”
Nein, durchgefallen sind – einmal mehr – Sie! Auf Ihre markante geistige Hilflosigkeit hatte ich ja eben schon hingewiesen, und Sie bringen gleich einen nächsten Beweis dafür. Nebenbei auch für Ihr pennälerhaftes Gemüt, wenn Sie es sich wiederum nicht verkneifen können, Ihren Mangel an Intelligenz mit kindischen Seitenhieben wie mit dem “Freiherrn” kaschieren zu wollen.
Aber die billige Phrase, der “Freiherr” hätte “nicht gerade gut ausgesehen” ist eben auch nur wieder dümmliches Gequassel. Wenn, dann müßten Sie konkret aufgreifen, was ich schrieb und müßten das konkret als falsch widerlegen können. Aber so ist das Quatsch, was Sie machen.
Ich bezeichne Sie zwar nicht als Hampelmann, aber ich betrachte Sie als einen solchen; das heißt, ich nehme Sie nicht ernst. Sie spielen für mich in einer anderen Liga. Und zwar in einer sehr tiefklassigen.
Meine Beiträge sind immer sehr konkret auf bestimmte Punkte bezogen und dann auch im einzelnen argumentativ ausgeführt. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Sie faseln – und werden kindisch: “Einflussagent” etc.
@Beobachter sagt:
“Ein anderer und bezeichnender Aspekt ist der, dass dem vorgestellten Reich keine inhaltliche Antworten beigegeben werden, also Antworten zur Gesellschaftsordnung, die in etwa umfaßt: die demokratische Selbstorganisation, die Sittenordnung, die Wirtschaftsweise, die Religion.
Diese definitive Unklarheit ist eine bewusste, denn sonst müsste der angebliche Freiherr ja mal darstellen, worin sein Deutsches Reich und die neue (alte) Verfassung sich denn tatächlich von der BRD und all den herrschenden Zuständen unterscheidet.”
Ein bezeichnender Aspekt Ihres Gesülzes ist wie gesagt der erschreckende Mangel an Geist und Verstand, der darin zum Ausdruck kommt. Mein Artikel bezieht sich ganz ausdrücklich auf eine RECHTSARGUMENTATION; und zwar auf eine solche, wie man sie gegenüber der GEZ geltend machen kann!
Mit nur einem kleinen bißchen mehr Verstand würden Sie auch wissen, daß es völlig unmöglich ist, Rechtsaspekte, die Sittenordnung, Wirtschaftsweise, Religion, Gesellschaftsordnung und demokratische Selbstorganisation auch nur einigermaßen vernünftig alles in einem Artikel unterzubringen. Vor allem hat dieser Artikel doch klar und deutlich eine ganz bestimmte Zielrichtung, die überhaupt nichts mit diesen von Ihnen – rein zum Herumstänkern – ins Spiel gebrachten Fragen zu tun hat. Das müßten doch selbst Sie bemerkt haben, um was es in diesem Artikel geht, der ja doch deutlich genug auf eine spezielle Argumentation gegenüber der GEZ bezogen ist.
Bitte, werter “Beobachter”, schalten Sie Ihr Hirn doch wenigstens ein bißchen ein, wenigstens auf Stand-by.
So wirken Ihre Auftritte auf mich schon sehr peinlich. Man merkt diesen an, daß es Ihnen sehr und vor allem um persönliche Sticheleien gegen mich geht, Ihrem schlichten Gemüt aber jede Voraussetzung dazu fehlt, dies über eine inhaltliche Diskussion hinzukriegen.
Na ja, der übliche Durchschnitt halt, Foren-Schreiber-Massenware, Herr “Beobachter”…
Mit reichstreuen Grüßen!
Richard Wilhelm von Neutitschein
@ Neutitschein
Ein weiteres Mal davon abgesehen, dass Sie meine gegengerichteten Beiträge (z.Z. sind es vier) inhaltlich fast nicht beantwortet haben, zeigen doch Ihre “Antworten” auch an andere Kontrahenten sehr gut Ihren bewusst polarisierenden und persönlich gleich beleidigenden Ton.
“Wir” wollen es daher mal den (Mit-)Lesern überlassen einzuschätzen, ob Sie auch nur einen einzigen Deutschen ausser den paar Spezis, die Ihnen in jedem Forum/Blog auf dem Fusse nachfolgen, von sich und v.a. vom “Reich” überzeugen können.
Nach meinem Dafürhalten ist das aber auch gar nicht Ihre Absicht.
Sehr witzig ist übrigens Ihr mehrmals wiederholter Hinweis auf einen Mangel an Intelligenz bei mir.
Meinen Sie ernsthaft mit solchen Affigkeiten beeindrucken und von mir dazu noch extra “Antworten” herausfordern zu können?
Ansonsten hoffe ich, dass kein Leser sich wirklich Ihrer sog. “RECHTSARGUMENTATION … gegenüber der GEZ” u.a. halbstaatlichen und staatlichen Stellen bedient und sich mit solchen schriftlichen Äusserungen freiwillig den Schergen ans Messer liefert. Genau auf solche Dummköpfe wartet der Staat, und Sie sind in meinen Augen einer der Zutreiber.
Punkt.
Beobachter sagt:
“Wir” wollen es daher mal den (Mit-)Lesern überlassen einzuschätzen, ob Sie auch nur einen einzigen Deutschen ausser den paar Spezis, die Ihnen in jedem Forum/Blog auf dem Fusse nachfolgen, von sich und v.a. vom “Reich” überzeugen können.”
Die Einschätzung der Mitleser dürfte da ziemlich irrelevant sein. Wesentlich relevanter ist da schon das, was ich ganz konkret an positiver Resonanz erfahre, zum Beispiel durch Zuschriften. Nur soviel: Machen Sie sich nur keine Sorgen darüber, wieviele Leute ich erreiche – oder besser gesagt, aus Ihrer speziellen Sicht sollten Sie sich da vielleicht schon Sorgen machen. Große Sorgen sogar. Wenn das natürlich auch nichts nützen würde.
Aber da Sie offensichtlich gerne “Einschätzungen” vornehmen – schätzen Sie doch mal ein, wieviele Menschen ich mit meinen Artikeln mit positivem Eindruck erreiche und wieviele Leute Sie mit Ihren Kommentaren mit positivem Eindruck erreichen. Wenn Sie das auch nur einigermaßen richtig einschätzen, dann wissen Sie auch, weshalb ich Sie schlichtweg nicht ernstnehme und nur milde darüber lächle, wenn Sie hier verzweifelt versuchen, mir irgendetwas ausreden zu wollen oder einreden zu wollen.
Ihr Einfluß ist gleich null – bei mir und auch bei den Menschen, die Sie (nicht) erreichen. Bezüglich des meinen sieht es da schon etwas anders aus; das werden Sie wohl oder übel so akzeptieren müssen, auch wenn Sie sich dabei in den Hintern beißen.
Und noch einmal: Es liegt mir überhaupt nichts daran, Sie von irgendetwas zu überzeugen; Sie sind nicht nur mir, sondern Sie sind aus meiner Sicht überhaupt absolut unwichtig und ohne jede Bedeutung.
Ich stelle meine Artikel denen zur Verfügung, die sich davon angesprochen fühlen, und zwar genauso wie sie, und gerade weil sie so geschrieben sind, wie ich sie schreibe (täuschen Sie sich nur nicht, wie viele Menschen dies unterdessen sind…). Ich habe nicht das geringste Interesse daran, irgendjemand erst lang und breit von dem zu überzeugen, was ich schreibe. Das ist doch Unsinn, seine Energie mit solchen Wackelkanditaten zu vergeuden, die sollen nur wegbleiben, die stünden sowieso nur im Weg. Mein Motto ist dabei: Ein Hund, den man erst zur Jagd tragen muß, der taugt sowieso nichts.
Also: Ich will Sie nicht “vom Reich überzeugen” – Sie werden dabei nicht gebraucht und auch gar nicht vermißt, ganz im Gegenteil, solche Typen wie Sie SOLLEN WEGBLEIBEN!
Beobachter schrieb:
“Ansonsten hoffe ich, dass kein Leser sich wirklich Ihrer sog. “RECHTSARGUMENTATION … gegenüber der GEZ” u.a. halbstaatlichen und staatlichen Stellen bedient und sich mit solchen schriftlichen Äusserungen freiwillig den Schergen ans Messer liefert. Genau auf solche Dummköpfe wartet der Staat, und Sie sind in meinen Augen einer der Zutreiber. Punkt.”
Ach, “Beobachter”, was Sie hoffen, interessiert kein Schwein. Aber das, was ich zum GEZ-Widerspruch schreibe, interessiert sehr viele Leute. Und genau für diese schreibe ich das. Diese Leute WOLLEN das und Sie freuen sich darüber, wenn ihnen jemand sowas zur Verfügung stellt. Weil Sie eben die Schnauze voll haben und genau mit solchen Dingen ihren zivilen Ungehorsam zum Ausdruck bringen wollen. SIE brauchen das selbstverständlich nicht zu tun; niemand braucht das zu tun, der das nicht will. Ich zwinge das keinem auf, ich stelle es einfach zur Verfügung. Aber es gibt eben viele Menschen, die meine Artikel und deren Anregungen WOLLEN, von sich heraus wollen, und die sich freuen, daß ich diese Artikel schreibe.
Wobei ich mir andererseits nicht vorstellen kann, daß es allzuviele Menschen gibt, die Ihre dünnen Kommentarchen einen feuchten Furz interessieren würden.
Das ist nun einmal so, “Beobachter”, finden Sie sich damit ab! Sie können nichts dran ändern, Sie werden ein bedeutungsloser Kommentarschreiber bleiben, ohne jeden Einfluß auf irgendwen oder gar als Impuls auf eine größere Bewegung.
Mit reichstreuen Grüßen!
Richard Wilhelm von Neutitschein
Einige meinen, wir hätten das nicht gehabt? Meinen Einige, wir hätten keine Rechte?
Meinen tatsächlich Einige, nur was das Heute ist, ist Gesetz?
Verständlich, wenn man seine Herkunft verrät und sich am Besitz der Beraubten beteiligt!
Aber sehen wir uns das Land USA und Kanada an! Beide unter gierigen Menschen in Besitz genommen, statt der vielen Versprechen, die Menschenrechte mit Füßen getreten, uns sehen wir deren Land an.
USA, es zerbröckeln alle Brücken, wegen deren miesem Stahl und die Geschichte der NASA, ohne Hitler seine Ingeneure, nada, nichts. Selbst die Indianer um Tabakgeschäfte gebracht, sehen wir heute auch in der Tabakproduktion eine Suchtmittelbeifügung!
Heilpflanzen werden vernichtet und Bienen ausgerottet – und diese Neubürger NGO´s wollen die GEZ:
Dann lest ein Mal, was der ganze Plan ist:
—————–
Und es war schon fast alles geregelt im Deutschen Reich, bis die Bänker der heutigen BRD kamen! Lacher über Lacher, wenn sich deren obengenannter Schwatzbeitrag an dem Beitrag des Richard in der Neudenke festsetzt!
—————–
Deutschland erwache, das ist falsch!
Deutsches Reich,
in der Welt als Deutschland bezeichnet, nein,
Germany erwache, denn das ist seit Bismarcks Zeiten:
weltweite Anerkennung der Leistungen der Deutschen Länder!
Unter den Zeiten, die uns Napoleon brachte, hier fehlen die Zeitzeugen,
haben sich große Männer in den deutschen Landen auf gemacht, die Menschen zu führen?
Der einzige, der die Menschen in technischer Hinsicht weiter gebracht hatte ist der Mann, der Otto von Bismarck heißt und die Länder der Deutschen zu einem Reich zusammenfasste!
Hier beim Honigmann, dürft Ihr erfahren, was es heißt:
Das eigene Vaterland zu verraten!
Die eigene Verwandtschaft zu verkaufen, für eine Rente, die der Inflation zum Opfer fällt!
Die Grenzen so weit zu öffnen, das Plünderer Einmarsch feiern, mit Musik, die ein Herr Otto von Bismarck vom Deutschen Volk, mit allen Menschen der Welt fern halten wollte, in Freiheit, Würde und in den einzelnen Berufen!
Halten wir Ausschau in dem Mittel Deutschen Rundfunk!
MDR:
Beckmann, der kennt gefährliche Lieder, herrliche Lieder, benannt, und fragt, wie schafft man das zu unterbinden?
Maren Brandenberger: Meint, Kameradschaften sind gefährlich!
Fordert zu Holger G – 1990 weitere Maßnahmen, begrüßt die Indizierung der Skinhaed-Konzerte, freut sich über die Maßnahme, das V-Leute werden kritisch beleuchtet werden.
Döner Killer – Lied indiziert und beschlagnahmt innerhalb weniger Wochen, so ihre Aussage und dem Kampf der Bosporusgruppe. Sehr aggressive Meinung gegen die Menschenverachtung! Operative Maßnahmen, …zig Maßnahmen gäbe es
zwischen Polizei und Verfassungsschutz, bemängelt das Trennungsgebot und Zusammenarbeit/Austausch der Auswertungen und Erkenntnisse!
Andrea Röpke: Ausländerextremismus, plädiert nicht für V-Leute! Regt sich auf, wegen Geld aus der Politik, regt sich auf gegen Frauen, die die sanfte Tour fahren, natürlich in der NPD, und das die Frauen im Osten stärker engagiert sind! Meint, das zu wenig gegen Ingo Hasselbach, vom Verfassungsschutz zu wenig beobachtet wurde!
Beckmann: Holger G, wäre wohl nicht verfolgt?
Bernd Wagner, ehemaliger DDR-Staatsschutz, also MfS, plädiert für V-Leute!
Lobt Verfassungsschutz, Nachrichtendienst hat nichts anderes als Gefahrenabwehr zu ermitteln, ist aber als Recht brechende Organisation ertappt und darf nach Gesetzen in der BRD GmbH nicht beschäftigt werden, zu mindest nicht in den öffentlichen Ämtern!
Sebaistina Edaty: SPD Innenpolitiker, Erwartungen eingebracht der Türken! Bemängelt sehr zurückhalten, wohl wissend seiner Nationalitäten, was im Gespräch abläuft, wohl als Agent der Türken!
Mein Fazit:
Die Organisatoren, der Geschichtsaufbereitung in der UNO und den Vereinten Nationen haben in der Besatzungszeit der USA unter Verbrechen gegen die HLKO ein weltweites Netz gespannt, mit zwei Wirtschaftsblöcken!
Das Erste, was sie unternahmen, war das Verbot, die Vertriebenen in Parteien zuzulassen (Anweisungen aus den Besatzungsmächten, vornehmlich den USA)!
Das Zweite, die Hoheitsgewalten in Wirtschaftsblöcke zu teilen und den Kalten Krieg zu führen, mit dem Inhalt, der Deutsche ist in jeder Form als Befehlsempfänger zu betrachten und nur Bewilligte dürfen öffentlich auftreten! Diese werden auch gefördert, siehe Einkommen und Ruhestand im Ausland!
Das Dritte, mit der „Wiedervereinigung“, Grenzaufgabe und Staats- los machende
Organisation zu beauftragen, die Fragen der Gebiete mit den Russen abzukaspern, wobei die Polen, wie England, Frankreich und Tschechien mit Anteilen abgespeist werden!
Vierte Reigen, die USA sehen ein weit besseres Gebiet, ganz Europa als Wirtschaftsgebiet unter seiner Führung zu bringen, mit Nationsvernichtung und Regionalisiertem Gouvernement, siehe die Stärkung des Europaparlament und Arbeitsgruppe der BRD GmbH. Öffentlich im Deutschen Reichstag, geklautes Debattenhaus der Deutschen, wurde ja schon die Aussprache im US-Kongress angesprochen!
Und Völker Europas das wolltet Ihr:
Das die USA mit deren Leben Verhältnisse schaffen, die keine Krankenversicherung kennen, keine Arbeitslosenversicherung, keine Soziale Absicherung kennen und das Land benutzen können, wie es denen ein fällt, und es so machen können, wie in IRAK, SYRIEN, ÄGYPTEN, JUGOSLAWIEN, GRIECHENLAND, in Deutschen Reich und BULGARIEN, RUMÄNIEN, TÜRKEI, ZYPERN und nicht vergessen Palästina?
Hier verweise ich auf die Länder, die voll in der Hand der USA liegen und nur noch mit den USA existieren können, weil deren Bevölkerung missachtet und vergewaltigt wurde!
Ihr wollt das die Straßen so breit werden, wie in den USA, Wälder gerodet werden, das Wasser in seinem Lauf verändert wird und nicht mehr frei und jedem Land gehört, sondern verkauft wird von Konzernen.
Und ich frage Euch, wer ist am Ende der Besitzer?
Seht Euch den Dollar an:
Beim Drucken eines Dollar, 10% an den Juden, beim Kredit über 20% an die Bank, die dem Juden gehört und der Tausch mit den Krediten an Eintreiber, die auch noch %te nehmen, bis zu 300% und mehr!
Wacht auf, wir brauchen nicht den Otto von Bismarck, wir brauchen die Völker der indogen beheimaten Urgesellschaften, und die Regierungen der Nationen, wie auch das Bündnis im Deutschen Reich und seiner Verfassung!
Fakt ist auch, wenn wir die Geschichte ansehen, das die BRD und die DDR und die neue Form der judaischen Arbeitsbasis ISRAEL und seine Verfassung, siehe USA und seine Besitzer, nicht bereit sind, selber Gesetze und andere Völker zu beachten und das es Zeit wird, wieder einmal Ramba Zamba zu machen!
Sie haben in der Form, Forschung und Entwicklung in eine Ecke getrieben, die nur noch auf Wirtschaftlichkeit des Systems zur Erhaltung des Dollar und deren Banken zu sichern, statt auf Wohlbefinden der Menschen und deren Lebensraum zu erhalten!
Auch werden die speziellen Fächer in Geschichte und Historienforschung so verfälscht, das selbst die eigenen Kinder, siehe MDR bespitzelt werden und von der eigenen Mutter an das Messer geliefert werden! Wer es nicht glaubt, Gespräche aller Historiker 1964 über die Verbergung Deutscher Geschichte!
Das ist Kultur der DDR gewesen und so ist Frau Merkel doch eine der Besten, die auch von einem Besatzer gelobt werden muß!
Wer die Erfindungen gemacht hat, das spielt keine Rolle mehr, wer das Gefüge, Land Grenzen und Gesellschaft zusammen hält, interessiert nicht. Und so, Dank der BRD, werden wir hier dieser Tage noch einen Krieg in der eigenen Familie sehen, wobei sich dann alle anderen Länder freuen, weil sie Süßwasser ohne Ende kriegen, Land bekommen, mit seltenen Erden und sogar Gold und die Deutschen des Deutschen Reiches, die werden im wiedergeborenen Zustand, Racheengel werden!
Ich selber schäme mich für meine Landsleute, die weder das Land, noch die eigenen Menschen beachten! Sich sogar hervor tun, eigene Heimatliebende in soziale Schwierigkeiten zu bringen und von einer 1990 begonnenen Banditengesellschaft, sich selber noch an die Treppen der Gaskammern und Konzentrationslager zu begeben.
Aus dem Grund kann ich es verstehen, wenn jeder Deutsche zeigt, was Sein ist und auch das mit in den Tod nimmt, was Sein ist! Ein Erbe? Für wen?
Seht Euch die Gelder an, die die BRD einnimmt, aus den Erbschaften!
Und seht Euch an, was die Post, Reichsbahn, Verkehr und Luft-, wie See-Fahrt, dem Deutschen Reich entgeht, und das selbe gilt für den FREISTAAT DANZIG, Österreich und die Schweiz!
Die Berufe, wie Polizist, Richter, Lehrer, Rechtsanwalt und Arzt, werden im Deutschen Reich sehr wohl geprüft, auf Menschenrecht verletzende Arbeitsweise unter Anweisung eines illegal eingerichteten Staat BRD NGO GmbH.
Macht mit und klagt auf Eigentum und Staatsgarantie des Deutschen Reiches, mit Ewigkeit und unter Besatzung der USA zum Genozid, wie die Genozidklagen in Frankreich, gegen die Türken!
Glück Auf, meine Heimat.
Danke Herr Beobachter.
Die Gebote der Stunde lauten die verfassungsmäßige Ordnung aufrecht zu erhalten (und nicht etwa sie zu beseitigen), auf eine missbräuchliche Verwendung oder den Versuch ihrer Beseitigung hinzuweisen, und solche Handlungen ggf. im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu verhindern, die die verfassungsmäßige Ordnung missbrauchen, oder dazu dienen sie zu beseitigen.
Herrn Richard Wilhelm ist in diesem Sinne anzuraten sich wie bisher der Rasur seiner Glatze zu widmen, seine Kampfstiefel blank zu wichsen, und unter seinesgleichen gegen Staatsbürger nicht-deutscher Abstammung zu hetzen.
@ Richard Wilhelm von Neutitschein sagt:
25. Februar 2012 um 02:09
Ach, das ist also richtig? Aber wenn das so richtig ist was ich da schreibe, dann können Sie natürlich nicht zugleich das GG als verbindliche Rechtsquelle annehmen und sich auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts (hier das zum Fortbestehen des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937) stützen wollen. http://de.wikipedia.org/wiki/K.....sregierung
Und zwar deswegen nicht, weil das deutsche Volk sein GG nie selbst beschlossen und weil es nie der “Souverän” war, den Sie ganze Zeit anführen, was Sie nunmehr eingeräumt haben. Die Weimarer Verfassung 1919 als eigentliche Rechtsgrundlage des Reichs wäre demnach ebenso wenig ein Produkt des Volkswillens.
Wenn Sie sich trotzdem auf ein Recht berufen, das nur die Herrschenden selbst gesetzt haben (im Fall des GG waren das allerdings die alliierten Siegermächte des 2. WK und ihre bundesdeutschen Adenauers), so verfolgen Sie die Fortführung jener Herrschaftsinteressen, an denen das Volk nicht aktiv im Sinne von Selbstregierung und Selbstverwaltung beteiligt war und ist.*
Wissen Sie Reichsjurist eigentlich noch was Sie im einzelnen schreiben?
Auch wenn der Artikel strikt eine sog. Rechtsargumentation vorträgt und etwas anderes auch nicht behaupten will, so sollten Sie nichtsdestotrotz in der Lage sein darzustellen und zu begründen, um welches “Reich”, um welche lebenswirkliche staatspolitische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Praxis es sich – Ihrer Meinung nach – da genau handelt, was der heutigen BRD nachfolgen soll.
Meine Kritik hat also statt “überhaupt nichts” unbedingt mit der Sache zu tun! Immer nur abstrakt zu betonen: , ohne zu sagen, was man sich darunter konkret vorstellen muss, genügt nicht im entferntesten den Anforderungen in Foren und Blogs, die sich mit politischen Themen befassen.
Dass nun nicht “alles in einen Artikel” passt ist mir schon klar. Es wurde gar nicht verlangt, dass “alles” mit drinsteht. Aber da Sie grundsätzlich in nahezu jedem Blog, der von Ihnen veröffentlicht, nachher auch noch als Kommentarschreiber auftauchen (ein Zeichen Ihrer ganz persönlichen Souveränität
) ?), war es für Sie möglich und nicht zuviel von Ihnen verlangt das zu erläutern.
Oder haben Sie Angst wieder einmal zu viel von Ihren in der Tat sehr vielschichtigen und widersprüchlichen Vorstellungen preiszugeben. Das Beispiel steht immer noch:
“Der Nationalsozialismus als Urbild des Deutschen
3. Oktober 2011
by Richard-Wilhelm-von-Neutitschein”
http://www.nonkonformist.net/6.....deutschen/
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* Von einer ganz anderen Qualität ist das, was ich unter Demokratie bestenfalls verstehen möchte. Das kann man im Grünen Buch nachlesen. Dort ist sicher nicht die kapitalistische und Weimarer Grundgesetzdemokratie gemeint, der Sie (angeblich) zur vollen Entfaltung zugunsten des Volks verhelfen wollen.
Ich meine, es kann sich lohnen, und sei es nur zum Träumen, den Blick nicht nur auf die bekannteren u. vielfach gescheiterten und unglaubwürdigen Staats- und Regierungsmodelle zu werfen um eine Ahnung der Möglichkeiten zu bekommen. Legitim ist es allemal.
“Nach dieser Theorie ist das demokratische System eine zusammenhängende Struktur, dessen Grundlagen in Volkskongressen an der Basis, Volkskomitees und Berufsverbindungen fest verankert sind. Sie alle kommen in der Gemeindeversammlung des Volkskongresss zusammen. Für eine wahre demokratische Gesellschaft gibt es keinen anderen Entwurf.
Schließlich wird das Zeitalter der Masse, das sich als Nachfolger des Zeitalters der Republiken mit schnellen Schritten nähert, die Gefühle entflammen und die Augen erhellen. So wie dieses Zeitalter freudig die wirkliche Freiheit der Massen und ihre glückliche Emanzipation von den Ketten der Regierungsinstrumente ankündigt, so bewahrt es auch vor dem Herannahen eines Zeitalters der Anarchie und der Demagogie, falls die neue Demokratie, die die Macht des Volkes ist, wieder verfallen und die Macht des Individuums, der Klasse, des Stammes, der Sekte oder der Partei wieder vorherrschen sollte.
Theoretisch ist dies die wahre Demokratie.
Aber in der Realität herrscht immer der Starke… d.h. der stärkere Teil der Gesellschaft ist derjenige, der herrscht.”
(Muammar Gaddafi, S. 39-40)
@ Richard Wilhelm von Neutitschein sagt:
25. Februar 2012 um 04:09
Die Mitleser wird es freuen zu lesen, was Sie von ihnen denken.:)
Wenn Ihnen die Meinung der Mitleser zu Ihren Thesen völlig unmassgeblich erscheint, warum veröffentlichen Sie sie dann in solchen Blogs?
Ich sage Ihnen gleich einmal mehr warum: Weil es Ihnen nicht auf Diskussion um der Sache willen ankommt sondern um den Effekt Leute kurzfristig auf eine falsche Fährte zu bringen, sie aufzuhetzen und zu übereilten Aktivitäten zu verführen, die sie bei längerem Nachdenken und Abwägen leicht unterlassen würden.
Das “Angebot” ergeht vermutlich an solche Deutsche, die ihre politischen Vorstellungen ausschliesslich im Netz ausleben und in realen Parteien und Gruppen nicht auftauchen. Ebenso unbeantwortet ist von Ihrer Seite nach wie vor die Frage, warum denn der deutsche Nationalismus in der Nachkriegszeit keinen Erfolg hatte. Damit war auch verbunden die Frage, ob Sie ernsthaft der Ansicht sind, die von Ihnen verbreiteten Thesen seien irgendwie neu und nicht in Wahrheit schon Jahrzehnte alt und auch früher ergebnislos verbreitet worden.
Während der Reichsfreiherr mit einer EMail-Adresse aus dem Ausland verhältnismässig gefahrloser den Bundestag u.a. anschreibt, können das seine bundesdeutschen Anhänger aber nicht – spätestens beim Schreiben @ “GEZ” ist nämlich der Name und die Meldeanschrift fällig.
Das Ganze muss nicht jedesmal aber kann gewaltig nach hinten losgehen. Die Betreffenden werden dann mutterseelenallein stehen, sich mit dem Staatsanwalt auseinandersetzen und ggf. ihre Strafen ohne nennenswerte Hilfe und Solidarität erleben. Und warum ist das so? Weil es irgendeine nationale, patriotische, rechte oder wie auch immer Massenorganisation und Massenbewegung nicht gibt und voraussichtlich auch nicht geben wird.
Das kann sich vorher Jeder dreimal überlegen.
Natürlich, die von Ihnen initiierte Reichsbewegung verzeichnet schon sehr grosse Erfolge, das “GEZ”-System kann in absehbarer Zeit fallen. Beweis:
“Aus Thüringen, wo dieses unten wiedergegebene Musterschreiben seine Anwendung fand, erreichte mich ganz aktuell die Nachricht, daß das Bewußtsein um die tatsächliche Rechtslage in Deutschland und um den ungeheuerlichen Volksbetrug durch das BRD-Regime in die wachsende Unzufriedenheit der Deutschen hinein sich dort unterdessen geradezu wie ein Lauffeuer verbreitet und immer mehr begeisterte Anhänger findet. Und zwar auch und gerade bei Menschen, die politisch bislang entweder uninteressiert waren oder einer ganz anderen Richtung zugehörig.” (Zitat Neutitschein)
Achso, nachdem ich Ihnen in zwei Strängen widersprochen habe steht schon fest, dass… ja was nun genau?
Ich will es Ihnen sagen: Fest steht ich bin Deutscher wie meine Vorfahren, ich lebe in der BRD, und hier werde ich bleiben, egal was noch einmal passiert. Nicht weil es mir hier super gefällt, sondern weil ich als Deutscher keine andere Heimat habe! So einfach ist das. Daran werden Sie nichts ändern, aber Sie können ja schonmal die Ausbürgerungsurkunde vorbereiten, Sie echter Volksfreund.
“Meine Güte”, Sie sind ja noch selbstverliebter, arroganter und auf unerklärliche Weise eifersüchtiger auf andere Kommentarschreiber als ich vermutet hätte.
Merken Sie sich doch bitte mal: Nicht jeder der Kommentare schreibt will überhaupt was anderes tun oder, etwa “in der Politik”, ein anderes Leben führen. Wenn ich Politiker oder Reichsaktivist hätte sein mögen, dann wäre ich es geworden. Im übrigen wissen Sie von mir als Person nichts ausser das was hier gerade steht – und das ist auch verdammt gut so!
Was Kirstin Globsch betrifft, sind die Darlegungen dieser Person quasi stellvertretend dafür, wie die “hohe juristische Wissenschaft” schon immer dafür da war, das herrschende Unrecht, die Entrechtung und Enteignung, die Unfreiheit, die Siegerjustiz so auszulegen und so zu kommentieren, dass von den Herrschenden mit dem Brecheisen geschaffene Tatsachen nachträglich die Tünche der Legitimation bekommen. Oder dabei zu helfen, diese Tatsachen von vornherein in eine Form zu gießen, dass sie möglichst “juristisch unanfechtbar” sind.
Das ganz offenkundige Unrecht wird dabei überhaupt nicht berücksichtigt, das Unrecht z.B. der Kriege der letzten Jahrzehnte und Jahrhunderte, der großangelegten Enteignung, die den weltweiten Wohlstand in wenige Hände gespült hat, und auch der derzeitigen Gefährdung von wirtschaftlicher Sicherheit, Gesundheit, Leben, Ernährungssicherheit und Weltfrieden der gesamten Weltbevölkerung.
Ein langes Studium hilft nicht dabei, dies zu überblicken, sondern nur dabei, ein schnurrendes Rädchen der herrschenden “Erklärindustrie” zu werden. Wir stehen jedoch vor einem Paradigmenwechsel, der diese Art der systemimmanenten Ausbildung und Berufstätigkeit innerhalb von kurzer Zeit wertlos werden lässt. Da helfen dann auch keine Kraftausdrücke.
@ tri-tra-trullalla sagt:
25. Februar 2012 um 06:53
Habe nichts gegen das geschichtliche “Reich”, da ich persönlich davon gar nicht betroffen war und es auch eher müssig finde sich vorzustellen, was wäre gewesen wenn…
Aber ich habe was gegen Geschwätz und offensichtlich sinnfreie Aktivitäten, die an den Realitäten in Deutschland und Europa gar nichts ändern können und nur dazu führen den VS und die Behörden zum Nachteil der Aktivisten zu beschäftigen.
Hab wegen hier gebrachten Argumente und Gegenargumente mal tatsächlich in das BGBl bez Einigungsvertrag reingeschaut. Also im BGBl II Nr35! vom 28.09.1990! S885 wird Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 und der dazugehörige Eingungsvertrag veröffentlicht. Das erste was mir auffällt ist, dass das Veröffentlichungsdatum der 28.09.1990 ist. Das heisst schon mal, dass die Streichung des Artikel 23 zum 23.09.1990 nicht stimmen kann, sondern frühstens zum 29.09.1990 (Folgetag der Veröffentlichung). Aber das Einigungsvertragsgesetz bezieht sich ja auf den Einigungsvertrag und dieser setzt das Wirksamwerden auf den 03.10.1990. Das würde die hier propagierte Version der Rechtslage ins Schwanken bringen.
Erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit, denn befasse mich damit in der Tiefe zum ersten mal. Also Korrekturen/Erläuterungen sind durchaus erwünscht.
Um Ihre Egozentrik geht es aber hier, und speziell vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse, nicht.
Der vordergründige Gegenstand ist eine hypothetische Autonomie, dahinter verbirgt sich ein irrationaler Paradigmenwechsel.
Eine diffuse Gesetzgebung muss präzisiert werden, nicht eliminiert.
@ tri-tra-trullalla sagt:
25. Februar 2012 um 22:17
Absatz 1., stimmt, ich akzeptiere diese Kritik.
@ Reichsjurist
Nanu, wo bleiben Sie denn.
Es ergeben sich meinerseits weitere und nunmehr juristische Fragen. Beispielsweise aus der Gegenüberstellung der zwei Aussagen:
Wir halten fest: Mit der Streichung von Art. 23 des ehem. GG gab es kein Grundgesetz mehr, die BRD hat sich, warum und wie auch immer das passieren konnte, auf dem Papier sozusagen selbst gelöscht.
Demnach besteht für Sie das GG weiter, gemeint ist vermutlich das ehemalige (alte) GG bis zum 22.09.1990 (“Diese Streichung wurde am 23. September 1990 im Bundesgesetzblatt als rechtswirksam vollzogen verkündet.”) Aus diesem ehem. GG (Art. 116 und 146) werden entsprechende Forderungen abgeleitet.
Wie geht das? Zur Erinnerung: Sie haben geschrieben, dass es ein GG nicht mehr gibt. Deshalb entbehrten die Gesetze der BRD jeder Rechtsgrundlage, und man müsste sie nicht beachten.
Wenn das GG aber nicht mehr besteht, so kann man daraus logischerweise keine Forderungen ableiten. Dann sind alle seine Artikel nicht mehr gültig, es können also auch nicht einzelne herausgezogen werden.
Es ist insbesondere nicht plausibel, warum man einzelne Art. des nicht mehr existenten GG dann noch umsetzen sollte um die ihm zugrunde liegende Rechtsordnung zu überwinden. Denn diese ist ja anscheinend schon überwunden – durch ein Missgeschick bzw. einen handwerklichen Fehler.
Kann es sein, dass Ihre juristische Maxime ungefähr so lautet: “Ich mach’ mir die Welt, wie sie mir gefällt”.
@Beobachter
Zu Ihrem letzten Beitrag kann ich nur antworten: Sie sind ein entsetzlicher Ahnungsloser.
Vor allem aber, und das hatte ich ja bereits zum Ausdruck gebracht, sind Sie für mich eine absolut bedeutungslose Witzfigur, der gegenüber jedes Eingehen auf ihr Gesabber reine Zeitverschwendung ist.
Sie können also denken, was Sie wollen, sabbern, was immer Sie wollen – Sie erreichen und beeinflussen damit niemanden, vor allem niemanden derer, auf die es mir ankommt. Und die ich in einem Maße erreiche, von dem Sie in Ihrer absoluten Bedeutungslosigkeit und vor allem Einflußlosigkeit nur träumen können.
Finden Sie sich damit ab oder auch nicht – aber das ist nun einmal so.
Eine einfache Recherche im Netz würde Ihnen zeigen, daß diese “Sache rund ums Reich” unterdessen eine immer deutlichere Dynamik und Verbreitung gewinnt. Da fallen Sie mit Ihrer Nullbedeutung doch überhaupt nicht ins Gewicht.
Also bitte begreifen Sie doch: Sie und Ihr Gesabber interessieren mich nicht! Mich interessiert nicht einmal, ob Sie tatsächlich so grottendumm sind, wie Sie sich in Ihren Kommentärchen gegeben, oder ob Sie sich nur so dumm stellen, sozusagen als Ablenkungsmanöver, damit Ihre tatsächlich sehr deutlich gegebene geistige und argumentative Hilflosigkeit so vielleicht auf eine mitleidigere Art wahrgenommen wird.
Also: Ich denke gar nicht daran, jemand etwas begreiflich zu machen, der überhaupt nicht begreifen will – und auf den es vor allem absolut ganz und gar nicht ankommt, ob er nun begreift oder nicht, weil er eben völlig bedeutungslos ist für die Sache, um die es geht. Sie werden dafür schlichtweg nicht gebraucht! Sie sind dafür überflüssig! Und solche wie Sie sind da auch ganz unerwünscht! Was biedern Sie sich also so an? Sie sind mir schlicht und einfach keiner Antwort wert. Und mit Ihrem Gesabber werden Sie aufgrund Ihrer völligen Einflußlosigkeit nichts, aber auch gar nichts dessen aufhalten, zu dem ich meinen Teil beitrage, dieses in Gang zu bringen – und zwar mit einem weit, weit größeren Einfluß auf die Meinungbildung der Menschen, AUF DIE ES HIERBEI ANKOMMT, als Sie ihn jemals erreichen werden.
So sieht das aus, “Beobachter”!
Und was wollen Sie denn ständig mit dem Hinweis auf meinen Beitrag über den Nationalsozialismus beim Nonkonformisten?
Können Sie denn nicht einmal Roß und Reiter nennen, statt wie eine empörte Kaffeetante mit Andeutungen und Anspielungen herumzueiern?
Besagter Artikel ist doch nun wirklich deutlich genug geschrieben. Und ich meine Ihn ganz genauso, wie er geschrieben ist, ohne jede Abstriche.
Was wollen Sie also mit ihrem andeutungsweisen Herumgeeiere, Herr Eiermann?
Sie dürfen nur nicht den Fehler begehen, die völlig unpersönlichen, rein sachbezogene Rechtsfragen um das Deutsche Reich mit politischen Fragen zu verwechseln, wie ich persönlich ein wieder handlungsfähiges Deutsches Reich ausgestaltet sehen möchte. Ich persönlich. Und da wird es dann eben darauf ankommen, wer unter den Bedingungen einer wirklichen freien und unbehinderten Meinungsbildung das Volk am besten von seiner politischen Richtung und seiner Weltanschauung überzeugen kann. Denn entscheiden wird dann nicht die Zensur und nicht die Politische Korrektheit und auch nicht die Vorgaben des Zentralrats der Juden – sondern entscheiden wird dann ganz allein ein freies Deutsches Volk: Ganz frei und selbstbestimmt entscheiden, und zwar unter absolut unbehinderter und unzensierter Auswahl ausnahmslos ALLER Weltanschauungen und politischen Richtungen, wie Sie im Deutschen Volke vorkommen!
Dann, werter “Beobachter”, wenn ich Gelegenheit habe, dem Volk meine Sicht der Dinge unbehindert und frei und ohne Zensur und Maulkorbgesetze zu dessen freier Entscheidung offen darzubrigen, dann habe ich nicht die geringsten Bedenken, solche Nichtse wie Sie vor dem Urteil des Volkes förmlich wegzublasen, daß diese den Mund gar nicht mehr zubekommen werden vor Staunen und Ratlosigkeit.
Mit reichstreuen Grüßen!
Richard Wilhelm von Neutitschein
@Isesfalsch schrieb:
“Hab wegen hier gebrachten Argumente und Gegenargumente mal tatsächlich in das BGBl bez Einigungsvertrag reingeschaut. Also im BGBl II Nr35! vom 28.09.1990! S885 wird Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 und der dazugehörige Eingungsvertrag veröffentlicht. Das erste was mir auffällt ist, dass das Veröffentlichungsdatum der 28.09.1990 ist. Das heisst schon mal, dass die Streichung des Artikel 23 zum 23.09.1990 nicht stimmen kann, sondern frühstens zum 29.09.1990 (Folgetag der Veröffentlichung). Aber das Einigungsvertragsgesetz bezieht sich ja auf den Einigungsvertrag und dieser setzt das Wirksamwerden auf den 03.10.1990. Das würde die hier propagierte Version der Rechtslage ins Schwanken bringen.”
Danke für die Korrektur. Da habe ich dann die 23 vom Artikel des Geltungsbereich versehentlich statt der 29 ins Datum übernommen. Das bringt allerdings die Rechtslage in keiner Weise ins Schwanken, da eben auch der 29. September VOR dem 3. Oktober liegt!
Und allein das ist hier maßgeblich: Am 3. Oktober 1990 kein Geltungsbereich des Grundgesetzes als alles entscheidendes Vertrags- und Vollzugsmerkmal mehr da = am 3. Oktober 1990 ist kein RECHTSWIRKSAMER Vollzug der ohnehin falsch so benannten “Wiedervereinigung” als ganz genau so und nicht anders definiert “Beitritt des Gebietes des DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990″ mehr möglich. Allein das ist hier ausschlaggebend. Da könnte der Geltungsbereich also auch erst rechtswirksam zum 2. Oktober 1990 aufgehoben worden sein. Entscheidend ist, daß es am 3. Oktober 1990 diesen Geltungsbereich des Grundgesetzes NICHT MEHR GAB!
Und dazu kommt dann auch noch der Punkt, des absoluten Irrsinns hinzu, den Geltungsbereich des Grundgesetzes völlig unsinnig und widersinnig zu STREICHEN, statt diesen eben, wie es aus dem ganzen Wesen und Auftrag des Grundgesetzes heraus unbedingt geschehen hätte müssen, auf das beigetretene Gebiet zu ERWEITERN! Es ist und war rechtlich und in jeder Hinsicht absolut unmöglich, den ihm konstituierend mitgegebenen Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, vor dem Beitritt aller Teile Gesamtdeutschlands zu streichen! Und selbst dann dürfte dieser ihm konstituierend mitgegebene Geltungsbereich eines Grundgesetzes “für” die Bundesrepublik Deutschland eben selbstverständlich niemals gestrichen werden, sondern müßte wie festgestellt auf die beigetretenen Gebiete ERWEITERT als Geltungsbereich BEIBEHALTEN werden.
Was unter den Teilen Deutschlands, die nach Artikel 23 zusammengeführt Gesamtdeutschland bilden, als deutsches Staatsgebiet zu verstehen ist, ist wiederum im Grundgesetz ganz klar im Artikel 116 festgelegt: Mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint das Grundgesetz einzig und allein, unaufgebbar und unabänderlich das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937!
Es gibt keinen anderen Artikel im Grundgesetz als den Artikel 116, dem ansonsten zu entnehmen wäre, welches Gebiet das Grundgesetz mit dem wiederzuvereinigenden Gesamtdeutschland meint! Folglich bestimmt dieser Artikel 116, der die deutsche Staatsangehörigkeit (= des Deutschen Reiches) regelt, auch das vom Grundgesetz einzig und allein gemeinte territoriale Gebiet für Gesamtdeutschland. Andernfalls müßte dem Grundgesetz mit seinem unaufgebbaren und unabänderlichen Auftrag zur Wiedervereinigung GESAMTDEUTSCHLANDS ja irgendein anderer Artikel mitgegeben worden sein, dem anderslautend zu entnehmen wäre, was dieses unter Gesamtdeutschland versteht. Das ist aber nicht der Fall.
Man kann es also drehen und wenden wie man will: Diese Vorgänge von 1990 erweisen sich als ungeheuerlichstes Betrugsverbrechen gegenüber dem Deutschen Volk, als hochkrimineller Putsch des BRD-Regimes gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und dem ihr gegebenen Grundgesetz. Ja, je mehr man die Dinge dreht und wendet, um sie von allen Seiten zu betrachten, desto deutlicher wird die wahre Dimension des Betrugsverbrechens und des Putsches des BRD-Regimes, das heute in allem gegen die nationalen Interessen Deutschlands und die elementarsten Lebensinteressen des Deutschen Volkes handelt, um beide in einer vom Deutschen Volk immer deutlicher abgelehnten EU-Diktatur zu vernichten.
Dieses Verbrechen GEGEN SEINEN WILLEN – und zu allen betreffenden Dingen ungefragt gelassen – braucht sich das Deutsche Volk als OBERSTER SOUVERÄN und Staatsvolk des Deutschen Reiches mit desssen deutscher Staatsangehörigkeit NICHT BIETEN ZU LASSEN. Und wenn die Volksaufklärung über die wahre Rechtslage bzw. die hochbetrügerische Unrechtslage in Deutschland nur weit genug gediehen ist, dann wird sich das ohnehin immer wütender werdende Deutsche Volk das auch nicht mehr bieten lassen. Denn dieses Deutsche Volk ist nun einmal der alleinige und der höchste Souverän im Lande – in SEINEM LANDE! Und wenn dieses Deutsche Volk in seiner überwältigenden Mehrheit zwei Dinge mit ganzer Vehemenz ABLEHNT, die ihm aber mit ganzer politischer krimineller Energie ungefragt und gegen seinen Willen mit allen Mitteln einschließlich Maulkorbgesetzen AUFGEZWUNGEN werden, dann sind das die EU-Diktatur und die Massenüberfremdung SEINES LANDES!
Daß dieses brutale und arrogant-ignorante Handeln gegen den Willen des Volkes auf Dauer NICHT GUTGEHEN KANN(!), liegt absolut auf der Hand und ist DIE Lehre aus der Geschichte.
Und nun bekommt das wütender und wütender werdende Deutsche Volk als sein Instrument des zivilen Ungehorsams gegen ein immer deutlicher abgelehntes Regime eben die hier gegenständliche Rechtslage präsentiert.
Und diese Volksaufklärung ist jetzt nicht mehr aufzuhalten.
Mit reichstreuen Grüßen!
Richard Wilhelm von Neutitschein
Schöne Diskussion ist das hier geworden! Ich möchte einfach nur mal ein paar Fragen in den Raum stellen.
Warum machen Menschen, die sich mit dem System auskennen solche Aussagen? Sind die Aussagen alle quatsch? Warum sind die quatschredenden und korrupten Politiker dann noch im Amt und System? Warum greift die Presse diese grundlegenden Debatten, ob Deutschland als souveräner Staat existiert nicht auf?
Warum werden vom Verfassungsschutz rechte Spitzel bezahlt, warum wird nachweislich die NPD unterstützt? Welche Verfassung schützt der Verfassungsschutz? Warum durchleuchtet und observiert der Verfassungsschutz die Linken?
Warum sind Menschen mit umstrittener Vergangenheit in hohen Ämtern geduldet oder werden gar gezielt eingesetzt(Merkel, Gauck, Schäuble…), wo sind die Stasiakten von Merkel und co.?
Alles fragen, die man durchaus klären könnte, aber sobald man dies in Angriff nimmt, ist man wohl heutzutage schon Terrorist, haben sie ja schön hinbekommen.
Wenn wir alle sagen, dass wir so ein System nicht wollen, dann ist es so und kein Jurist dies ändern können, denn wir sind das Volk!
Ich bin garantiert nicht rechts orientiert auch nichts links, ich hoffe ja, dass andere auch zur Einsicht kommen, dass wir zwar nationale Grenzen und unsere Kulturen brauchen, aber keine Rassisten in jeglicher Form. Auf so manch einen in der Politik mag das nicht zutreffen. Es soll einfach eine Verfassung geben, in der WIR alles regeln.
Wäre es möglich, dass wir wenn wir eine Souveränität besäßen, diese einfach so durch unsere “Volksvertreter” verlieren könnten? Das ist ja bekanntlich das Ziel unserer Regierung, wurde uns ja so indirekt gesagt.
“Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.”
Es gab noch ein Video, wo erläutert wurde, warum die BRD keine Souveränität bekommen sollte.
Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen.
Abraham Lincoln
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Schäuble European Banking Congress
http://www.youtube.com/watch?f.....IRnDOtu1z8
Zitat Schäuble:
“Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.”
Und deswegen ist der Versuch in der europäischen Einigung eine neue Form der Governance zu schaffen, wo es eben nicht eine Ebene, die dann nicht für alles zuständig ist und dann im Zweifel durch völkerrechtliche Verträge bestimmte Dinge auf andere überträgt, nach meiner festen Überzeugung für das 21.Jahrhundert ein sehr viel zukunftsweisender Ansatz, als der Rückfall in die Regelungsmonopol-Stellung des klassischen Nationalstaates vergangener Jahrhunderte. “
“Ich möchte Ihnen ganz klar sagen, daß ich ziemlich überzeugt bin, daß wir in einer Zeit von weniger als 24 Monaten in der Lage sind und in der Lage sein werden, das europäische Regelwerk so zu verändern. Wir brauchen nur das Protokoll Numero 14, wer´s nachlesen möchte, im Allgemeinen, im Lissabon-Vertrag, so aufzubauen, daß wir die Grundzüge einer Fiskalunion für die Eurozone schaffen.”
“Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten…
Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch.”
Sigmar Gabriel, Dortmund 27.02.2010:
http://www.youtube.com/watch?f.....SjJBRlq4z8
„Ich sage euch, wir haben gar keine Bundesregierung, wir haben – Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nicht-Regierungs-Organisation in Deutschland!“
Xavier Naidoo- Wir sind kein freies Land immer noch besetzt
http://www.youtube.com/watch?f.....jn6fE3vGWg
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Dann die Aussagen von Frau Merkel.
Rede am 16.06.2005 zum 60-jährigen Bestehen der CDU – zu diesem Zeitpunkt war sie noch keine Bundeskanzlerin – hat sie folgende Aussage getätigt:
“Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.”
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Eine Rede von Nigel Farag zur Lage der EU (sie sind nicht gewählt worden):
http://www.youtube.com/watch?f.....WWF6PENDAY
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Peltzig unterhält sich – Mafiöse Strukturen in Politik, Justiz und Wirtschaft 1-3
@Richard Wilhelm von Neutitschein
Der Einigungsvertrag enthält die Änderung der Präambel und die Streichung des Artikel 23 und schreibt gleichzeitig vor wann diese Änderung wirksam wird. Daher wäre es meinem Verständnis der Dinge so: die Änderung des GG die am 3.10.1990 geschehen soll wird am 28.09.1990 im Gesetz verkündet. Das Einigungsvertragsgesetz ist also am 29.09.1990 rechtskräftig und setzt die im Einigungsvertrag beschriebene Änderung des GG zum beschriebenen Zeitpunkt (03.10.1990) in Kraft.
Daher konnte auch am 3.10.1990 die DDR rechtskräftig beitreten.
@ Richard Wilhelm von Neutitschein sagt:
26. Februar 2012 um 04:24
Dann machen Sie mich “Ahnungslosen” doch einfach mal wissend. In meinem letzten Beitrag wurde eine leicht zu beantwortende streng themenbezogene “juristische” Frage gestellt, so wie Sie Volljurist in Reichssachen es gelegentlich von mir wünschten. Und, was “antworten” Sie darauf? Zitat Neutitschein:
Das ist keine Antwort.
Obwohl Sie in der hiesigen Kommentarspalte selbst vertreten sind, wollen Sie auf irgendwelche Ergebnisse zu Recherchen im Netz verweisen, die ich jetzt anzustellen hätte um mir die Frage selbst zu beantworten.
Lesen Sie sich das was Sie schreiben eigentlich noch durch, oder denken Sie vorher überhaupt mal nach?
Der Dummkopf in der Sache sind Sie. Darüber hinaus können Sie auch nicht diskutieren, weil Sie der Auseinandersetzung nicht gewachsen sind. Daher greifen Sie ständig zu dem Mittel der Beleidigung in der Hoffnung, daß Sie mich dadurch “loswerden”.
“Pech” gehabt, jetzt erst recht nicht.
Unerwünscht wo. Und bei wem “biedere” ich mich wo an?
Präzisieren Sie das mal.
Weil das der Artikel eines offensichtlichen Provokateurs im Auftrag ist. Noch einmal der Verweis:
http://www.nonkonformist.net/6.....deutschen/
Ich begehe mit Sicherheit keinen Fehler, indem ich Ihre Forderung nach Wiederherstellung des Reiches in einen unmittelbaren Zusammenhang mit den politischen Forderungen rücke, die Sie im selben Zeitraum vertreten. Erzählen Sie nicht, das eine sei “die rein sachbezogene Rechtsfrage” und das andere Ihre “persönliche” Meinung, Sie “nationalsozialistischer” Polizeiprovokateur!
Die politische Neugestaltung des von Ihnen verlangten Reiches ist demnach ganz unmissverständlich:
“Genausowenig wie der Nationalsozialismus ohne das Deutsche Volk gedacht werden kann, genausowenig kann das moderne Deutsche Volk ohne den Nationalsozialismus gedacht werden, und genausowenig kann es ohne den Nationalsozialismus überleben oder auch nur sich als Volk zu seiner eigentlichen Gestalt entfalten.” (Neutitschein)
Das deutsche Volk hat in seiner ganzen Geschichte noch nichts selbst entschieden. Dieser meiner Aussage haben Sie oben sogar zugestimmt!
Und selbst wenn es einmal über seine Ordnung selbst entscheiden sollte, dann wird es das mit einiger Sicherheit nicht in dem von Ihnen definierten und ultimativ verlangten Sinne tun, Sie Windjacke!
Auch diese Aussage kann sich das deutsche Volk, soweit es in Teilen hier vertreten ist und sie mitliest, schon heute mal merken! Und damit haben Sie auch schon die Antwort, warum ich im vorangegangenen Absatz eine so sichere Progose getroffen habe. Einen solchen “Nationalsozialismus”, der droht statt überzeugt, wird das Volk niemals akzeptieren sondern ihn zu Recht bekämpfen. Wenn das, was Sie hier vorstellen, die Zukunft sein soll, dann – Gute Nacht, Deutschland, das Reich der Finsternis komme. Ein solches System wäre keinen Deut’ besser als das gegenwärtige sondern vermutlich noch brutaler.
Dazu passend ein weiterer Verweis auf die Geistesgegenwart Neutitscheins, wo er unter anderem den Nationalsozialismus auch noch gleich mit dem christlichen Irrsinn in völlig übersteigerter Form verknüpft:
“Und indem dieselbe Synagoge des Satans durch ihre Knechte und Diener heute das Deutsche Volk und das Deutsche Reich niederhalten läßt, will sie damit auch den wahrhaftigen Christus niederhalten.
Das Reich ist der Gral des Heiligen Blutes, und mit dem Reich wird auch der wahrhaftige Heilland auferstehen.
Heil ihm! Heil unsrem Führer!” (Neutitschein)
http://www.nonkonformist.net/5.....das-reich/
Wir halten vorläufig – bis zu Ihrer Antwort resp. “Antwort” – einmal fest: Sie wollen den Deutschen anscheinend nicht nur einen speziellen NS einbleuen sondern ihnen auch noch den christlichen Heiland von Vorgestern vorsetzen. Was meinen Sie, wieviel Prozent der Deutschen das freiwillig oder mit Überzeugung mitmachen werden?
Aber, ich wiederhole mich, darum geht es streng genommen gar nicht. Ihnen, Neutitschein, geht es um die Provokation in wessen Auftrag auch immer. Und sollten diese u.ä. Provokationen im Gewande eines berechtigten Nationalbewusstseins eines Tages geistig und praktisch aufgehen, denn hat der Zionismus es wieder einmal geschafft und noch einmal Deutsche auf Deutsche bis in den Bürgerkrieg hinein gehetzt.
Das ist letzten Endes der Grund, warum Lumpen sich als angebliche Nationale verkleiden, die Sie gar nicht sind, und heute sinnlose Aktionen anregen und politische Vorstellungen solcher Art in den Raum stellen.
In Hinblick auf unsere Verfassung stellen sich diese Fragen nicht.
Sie können also weder Teil von Überlegungen, des Handelns, oder der Lebensführung der Adressaten und Träger dieser Verfassung sein.
Das ist doch sehr beruhigend, oder finden Sie nicht?
Für mich ergibt sich ein vergleichbares Bild. Auf den Stil und die Grobheiten gehe ich aber nicht mehr ein. Die Vorstellung ist an Boshaftigkeit und Heimtücke kaum zu überbieten,
zudem es ohnehin benachteiligte Menschen sind, die diesen Ausführungen geneigt sind zu folgen.
UBasser sagt:
Sie schreiben seltendämlichen Unfug! Und da Sie ein Laie sind, nehme ich Sie auch nicht ernst. Als Staatsrechtlerin kann ich jeglichen Dünnpfiff, der seitens Ihnen oder Neutitschein oder einem anderen Reichsdepp geschrieben wird, auf ein Leichtes entkräften. Jedes Argument habe ich widerlegt. q.e.d.
@Kristin Globzsch
könnten Sie bitte auf meine Ausführung 26. Februar 2012 um 14:48 eingehen? Würde gerne wissen in wie fern das mit Ihrer meinung übereinstimmt.
@Beobachter
Zur Ergänzung: Ich hätte vielleicht besser z.B. “Anweisungen” anstelle von “Ausführungen” geschrieben.
Jetzt referiert er über seine Erfahrungen als Großwildjäger
Immerhin haben wir hier auch Gelegenheit die Dinge aus unserer Sicht klar zu stellen.
@Kristin Globzsch
Die Rechtsanwendung beim Verfassungsrecht fußt aber stets auf einer theoretischen Annahme.
In diesem Fall zum Beispiel darauf, dass “Senatssekretär”, “rebell”, “WsdV-Blog”, “Richard Wilhelm von Neutitschein”, “Der TAG X”, “UBasser”, “nordlicht”, “Beobachter”, “Wolke”, “isesfalsch” und Sie und meine Wenigkeit damit einverstanden sind.
Außerdem sind Ihre Herabwürdigungen wohl kaum sachdienlich.
@ tri-tra-trullalla sagt:
26. Februar 2012 um 15:42
Gut, dann sind wir in dem einen Punkt einig.
26. Februar 2012 um 21:09
Ja nee, ist klar… Früher mal verpasste der MI6 solche Legenden seinen deutschnationalen Kundschaftern. Heute sind ja gottlob alle aufgeklärt, modern und informiert, da ginge sowas natürlich gar nicht mehr durch. >:->
“Immerhin haben wir hier auch Gelegenheit…”
Sorgen wir auch künftig für die Vielheit der Meinungen!
MfG
@Kristin Globzsch, Sie stellen sich ein Armutszeugnis aus!
Hier: “…Als Staatsrechtlerin kann ich jeglichen Dünnpfiff, der seitens Ihnen oder Neutitschein oder einem anderen Reichsdepp geschrieben wird, auf ein Leichtes entkräften. Jedes Argument habe ich widerlegt. q.e.d.”, Ihre Einlassung. Nun sehen Sie sich Teile ihrer Beziehung zum Deutschen Reich an, welches seit 1945 bekanntlich besetzt ist, und international rechtswirksam besteht, Sie aber aus welchen Land kommen?
Es gab die BRD, wie auch die DDR, beides, Instrumente, die nach dem Potsdamer Abkommen unter Duldung der Alliierten und unter Nürnberg mit Verfolgung der Kriegsverbrecher, zustande kamen, aber am 17./18.Juli 1989 gelöscht waren.
Sie können sich nicht auf ein Fortbestehen beider Länder berufen, für Deutche, die Bevölkerung, weil weder die Politiker, noch die jeweilige Regierung einen Nachweis erbringen können, das Sie noch Handlungsfähig sind, waren, weil die beiden Staaten erlöschen wurden und es dort in dem weiteren Verlauf eine Finanzgesellschaft BRDGmbH übernommen hatte die Verwaltungsgebiete des Deutschen Reiches zu lenken, was nicht bedeutet, das Deutsche Reich hätte nun die Regierungsgewalt wieder, weil der GMBH sämtliche Gietskörperschaftseigenschaften mit dem handels- oder Gewerberecht und auch dem BGB zuwider laufen!
Außerdem kennen Sie den Ausdruck der Nichtigkeit! Die Frau Jutta Limbach hatte noch 1989 ein Urteil der BRD im Namen des Volkes verkündet, welches eindeutig die Situation der BRD beleuchtet, Sie müssen anerkennen, das Sie höher im Rang steht als Sie, nur Staatsrechtlerin, und das dann ein Jahr später, nein ein halbes Jahr später die BRD gelöscht wurde ist dann bezeichnend für die Kimminellen beider Deutscher Staaten, die Menschenrecht, Staatsrecht und Völkerrecht, sogar internationales Recht verunglimpfen und auch mit Betrug und Schmiergeldern in Europa Stimmung gegen das Deutsche Volk machen, es zum genozid preisgeben.
Wenn wir hier nun etwas ansprechen, wie die GEZ, dann lesen sie sich als Staatsrechtlerin die Rundfunk- und Fernsehgebühren Gesetze durch und sie stellen fest, das diese keine Rechtswirkung mehr haben und es mit einer Gesetzesänderung auch so beschlossen wurde, es aber zu einer Haushaltsabgabe kommen soll, was wieder ungesetzlich wäre, denn die BRD hat keinen Staatsfunk und keinen Auftrag für eine Gesellschaft Staatsfunk zu betreiben, denn das kannn nur das Deutsche Reich erlassen, weil es gilt seit 1990, und in den USA unterzeichnet, rechtswirksam seit 17./18.08,1990 Deutsches Recht!
Wie können Sie es wagen, selbst als Kenner der Materie, von Verträgen zu sprechen, wo doch deren Arbeit ohne Legimitation der Besatzer, weil gelöscht und Gültik bis weit in den September 1990 unwissend in beiden Teilen Deutschslands, die Besatzer schon die Alleinige Gewalt über das Deutsche Reich zum Jahresanfang 1990 in den Händen der USA lag?
Die GEZ selber geht ja nicht zum Verwaltungsgericht und klagt auf Ihre Einnahmen, weil denen bekannt ist, das es ein Unternehmen des Auslandes ist und nur die Vorstände, also Ministerpräsidenten und Macher der ARD und ZDF in den USA geführten Medienanstalten angestellt sind, und sie es nicht mehr schafften für die NGO einen Sepperatvertrag abzuschließen, und der Vertrag mit Konrad Adenauer hinfällig wurde, siehe auch den kampf der privaten Sender mit den Öffentlich-Rechtlichen, die ja voll unter der Besatzung der USA stehen.
Im Deutschen Recht, hätten Sie zwar den erblichen Zugang zum Deutschen Reich gerettet, aber als Dienerin der was? BRD, die gelöscht ist und der gelöschten DDR haben sie nichteinmal eine BRDStaatsangehörigkeit der nach 1990 gegründeten BRDfinanzgesellschaft in NGO!
Machen Sie Butter bei die Fische und schreiben sie uns, was Sie sind und in welchem Auftrag Sie arbeiten, dann können wir ja sehen, was für einen Auftrag Sie haben und wie weit Sie sich von Ihrem Volk entfernten! Übrigens sind in der BRD GG bis 1990 alle Gesetze Nichtig, die der Sitte, dem Widerherstellungsgedanken an das Deutsche Reich zu wider laufen nichtig, wie es auch in der DDR – Verfassung steht. Was für eine Staatsrechtlerin sind Sie also? Eine von Gottes Gnaden und der Israelischen Verfassung, alle nicht Israelis sind keine Menschen sondern Tiere?
Na, dann noch eine schöne Woche, Frau Staatsrechtlerin, sie hatten nie Unterricht beim Professor für internationales Staatsrecht, Dr. jur. Bracht, der sogar in Odessa dozieren durfte im Auftrag der BRD, stammt übrigens aus Lemgo, der gute Mann!
Mein Bekenntnis haben Sie ja bestimmt schon gelesen, daß ich nicht auf das Deutsche Reich verzichte und mich in diesem selber verteidigen muß, wegen fehlender Regierung und dem zuständigen Rechtssystem!
@isesfalsch: Ja, Ihre Ausführungen sind korrekt.
Das EinigVtrG kann man hier sehen: http://www.gesetze-im-internet.....50990.html
Und hier erfährt man, wann es in Kraft getreten ist: http://rw22big3.jura.uni-sb.de.....360.2.HTML
@Senatssekretär: Sie verlangen doch nicht ernsthaft, dass ich auf Ihre hanebüchene und unglaubwürdig vertrete, juristisch ohnehin unhaltbare Privatauslegung eingehe? Ihr Verweis auf Bracht ist zudem an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Diese Person teilt äußerst fragwürdige Ansichten, jedenfalls eine abwegige Mindermeinung, der im akademischen Diskurs von renommierten Völkerrechtlern und Staatsrechtslehrern wie Stern, Herdegen, Schweitzer, Kunig, Doehring, Ipsen, Kimminich, Graf Vitzthum, Menzel, Mager (um einmal ein paar wenige aufzuzählen) keinerlei Beachtung zuteil wird, geschweige kommt Brachts Meinung eine relevante Bedeutung zu. Im einschlägigen völkerrechtlichen Schrifttum liest man nichts von den unsinnigen Thesen eines Herrn Bracht.
Dass Sie sich als Laie auf dem Gebiet des Rechts bewegen und offenkundig überhaupt keine Ahnung haben, zeigen bereits schon Ihre Formulierungen wie z. B. “… weil die beiden Staaten erlöschen wurden und es dort in dem weiteren Verlauf eine Finanzgesellschaft BRDGmbH übernommen hatte …”. Meine Güte, welch ein Blödsinn! Bei solcher Begriffsresistenz, die Sie an den Tag legen, kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln.
@Kristin Globzsch, Sie können nur dann mit reden, wenn Sie sich sicher sind ein paar Dinge zu erfüllen.
Da die BRD gelöscht ist und die DDR, wer über nimmt dann in dem Vertragswerk unter den USA-Außenminister Baker die Regierung? Keiner. Und die BRDFinanzgesellschaft ist unter Lautenschäger dem Deutschem Recht verpflichtet, somit Reichsangelegenheit, weil auch die USA das ganze Alliiertenrecht erhielten, in den Grenzen von 1937.
Ihre aufgezeigten Rechtsprofessoren haben wo ihre Proffesur erhalten und mit welcher Staatsangehörigkeit?
Halten Sie sich denn an Jutta Limbach, Professorin und mit Urteil 1989 an den Satz, das die DDR und BRD unterschiedliche Staaten sind und die BRD nur Verwaltungsaufgaben des Deutschen Reiches wahrnimmt. Ein Jahr später sind auch alle Rechte der BRD erloschen, wie die der DDR, weil Hoheitsgebiet und Regierung mit der Löschung noch vor der Einigung stattfanden, somit es auch nur noch das SHAEF-GESETZ und Art.43 HLKO gilt. Außerdem die anderen Gesetze der HLKO, die betreffend des privaten Besitz, der Öffentlichen Ordnung und der Sitte und Kultur eines Volkes, dann schon unter Beachtung der Vereinten Nationen und der KSZE-Vereinbarungen und Wiener, wie Potsdamer Abkommen, alles in den Wind kackt, was Sie mir andichten wollen!
Ich bin nachkomme einer Reichsdeutschen Generation im geteiltem Deutschland und Teilbesetzt durch Polen, die Rechtmißachtend noch nach Kriegsende Vertreibungen veranstalteten und Deutsche ermordeten, wie sie auch nach Sibierien überstellte! Sie, die nun über Rechte sprechen wollen, benutzen Deutsches Recht, weil sie deren Sprache kennen nur abgewandelt und für die BRD ausgelegt, die weder vom Volk gewählt noch dem Volk bekannt gemacht wurde. Zudem gab die BRD Hoheiten und Grenzen des ganzen deutschen Gebietes frei, welches nachweislich nur die BRD und DDR betrifft. Und sehen Sie sich die Rundfunkgesetzgebung der BRD an, es kann hinterher kein Staatsvertrag mit jemanden geschlossen werden, der kein Staat ist!
Und Sie möchte ich auch nicht als Reichsdeutsche haben wollen, ansonsten dürften Sie mit der Reichsdeutschen Gesetzgebung im Konflikt stehen, weil deren Ewigkeit und Garantien aus der Verfassung für Sie nicht mehr gelten, also Vaterlandsverräterin sind!
Den anderen ein Glück Auf und hoffentlich hat es Ihr die Sprache verschlagen. Es sei, sie könnte ein Gesetz des Deutschen Reiches anbringen, in dem das Deutsche Reich verzichtet zu existieren und die Dame über einen Staat, ein Volk und Sprache, wie auch selber erbrachtes Eigentum verfügt!
Sagen Sie, wurde in Ihrem Oberstübchen etwas gelöscht? Wenn Sie aus dem Fenster schauen, würde Ihnen auffallen, dass an Ihrer schwachsinnigen und lachhaften Privatauffassung, die Bundesrepublik sei “gelöscht” (meine Güte, was für ein laienhaftes Vokabular!!) nichts – aber auch gar nichts – dran ist.
Sie können da noch so Jutta Limbach anführen. Wenn Sie aber unfähig sind, die BVerfG-Urteile richtig zu lesen und zu interpretieren, dann ist Ihnen nicht mehr zu helfen. Die Bundesrepublik Deutschland existiert, tagtäglich, das ist völkerrechtliche Praxis. Täglich handelt die Bundesrepublik Deutschland im Völkerrecht. Täglich tritt der Deutsche Bundestag als das Parlament Deutschlands zustammen und debattiert. Täglich werden von der Bundesregierung Handlungen im Namen Deutschlands vollzogen. Wie kann man da nur auf die geisteskranke Ansicht kommen, der heutige deutsche Staat, die Bundesrepublik Deutschland, sei in irgendeiner Weise “gelöscht”??! Meine Güte! Herr, lass Hirn vom Himmel fallen, aber schnell, der “Senatssekretär” hat es offenbar dringend nötig!
Wenn ich Ihre Kommentare, insbesondere den letzten, lese, kommen mir ernste Zweifel an Ihrer Zurechnungsfähigkeit. Ich will Sie nicht persönlich angreifen, Gott bewahre, aber Ihre abwegige Argumentationskette legt mir inzwischen doch diesen Schluss nahe: Ist das inzwischen mutwilliger Altersstarrsinn oder lediglich Begriffsresistenz aufgrund Senilität und fortschreitender Verkalkung, Senatssekretär?
Wie ein Staatsvertrag vom Wesen her zu charakterisieren ist, und weshalb keineswegs beide Vertragspartner Staaten sein müssen, haben Sie wohl auch nicht begriffen.
Dass die Bundesrepublik Deutschland als Staat identisch ist mit dem Staat Deutsches Reich, können Sie wortwörtlich in der st.Rspr. des BVerfG nachlesen; vorrangig im Urteil von 1973, das ihresgleichen aufgrund eines laienhaften Rechtsverständnisses, fehlender Jurakenntnisse aufgrund einer fehlenden juristischen Ausbildung und in Ermangelung elementarer Grundkenntnisse im Staats- und Völkerrecht immerzu fehlinterpretiert.
Liebe Frau Globzsch,
sicherlich können Sie als renommierte Staatsrechtlerin mir erklären, wie von ausländischen Besatzungsmächten per gewaltbewehrtem Befehl ein demokratisch legitimierter Nationalstaat geschaffen werden kann, der juristisch identisch sein soll mit einem (mehr oder weniger) demokratisch verfaßten Nationalstaat, der von diesen Besatzungsmächten vier Jahre zuvor per debellatio komplett zerstört wurde und auf dessen kompletter Zerstörung (=Nichtexistenz) all ihre Handlungen seit vier Jahren völkerrechtlich basierten?
Das Deutsche Reich war ein Nationalstaat mit einer vom deutschen Volk zumindest über Wahlen zur Nationalversammlung halbwegs legitimierten Verfassung. Wie kann die historisch eindeutig im Auftrag und unter Maßgabe der Besatzungsmächte geschaffene Bundesrepublik Deutschland mit ihrem unter fast absoluter Nichtbeteiligung des deutschen Volks entstandenen Grundgesetz identisch sein mit dem nachvollziehbar demokratisch legitimierten Nationalstaat Deutsches Reich?
Wie kann völkerrechtliche Identität nach praktizierter Auslöschung der völkerrechtlichen Identität und der Schaffung entsprechender historischer Fakten von die Souveränität des ausgelöschten Staates ausübenden, aber nicht über seine Identität verfügenden Besatzungsmächten an einen von ihnen unter Besatzungsrecht neu gegründeten Staat übertragen werden?
Im Voraus besten Dank für die Aufklärung.
freewomanontheland